Sonderregelung am 1. Mai Auf diesen Plätzen in Saarbrücken gilt ein absolutes Alkoholverbot (mit Grafiken)

Saarbrücken · Der Feiertag darf draußen an vielen Stellen in der Landeshauptstadt nur ohne den Genuss von Alkohol begangen werden. Auch die Maskenpflicht wird verlängert. Die SZ zeigt, wo genau welche Regelung gilt.

 In Saarbrücken ist an vielen Stellen der Genuss von Alkohol am 1. Mai verboten. (Foto dpa)

In Saarbrücken ist an vielen Stellen der Genuss von Alkohol am 1. Mai verboten. (Foto dpa)

Foto: picture-alliance/ dpa/Rolf Haid

Wegen des hohen Besucheraufkommens und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der anhaltenden Verbreitung des Corona-Virus hat die Landeshauptstadt Saarbrücken das Alkoholverbot in Bereichen der Innenstadt angepasst, um öffentliche Feiern zu verhindern. Am Tag der Arbeit, dem 1. Mai, ist der Konsum von alkoholischen Getränken in der Zeit von 12 bis 22 Uhr auf folgenden öffentlichen Plätzen und Straßen untersagt.

  • Nauwieser Straße Hausnummer 23/50 bis Kreuzung Nassauerstraße
  • Cecilienstraße Hausnummer 8/11 bis Kreuzung Nauwieser Straße
  • Blumenstraße zwischen der Kreuzung Johannis- und Försterstraße
  • Nassauerstraße 16 bis Kreuzung Nauwieserstraße
  • Försterstraße ab Kreuzung Blumenstraße bis Kreuzung Nassauerstraße
  • Nauwieser Platz und Max-Ophüls-Platz
Corona: Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in Saarbrücken am 1. Mai
5 Bilder

Auf diesen öffentlichen Plätzen in Saarbrücken gilt am 1. Mai ein Alkoholverbot

5 Bilder
Foto: Landeshauptstadt Saarbrücken

Alkoholverbot auf Grünanlagen

Hier gilt das Alkoholverbot am Uferbereich und in den Anlagen entlang der Saar (Grünfläche „Am Staden‟ und Willi-Graf-Ufer), beginnend auf Höhe des Restaurants „Undine‟ bis zur Wilhelm-Heinrich-Brücke inklusive der Freitreppe Berliner Promenade. Der Regelungsbereich erfasst auch die Grünanlagen einschließlich der dazugehörigen Wege- und Mauerflächen.

Im Bereich der Straße „Am Staden‟ bis zur abknickenden Straße „Obere Lauerpfad‟ gilt das Verbot zudem auf den uferseitig verlaufenden Bürgersteigen und Freiflächen einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin. Des Weiteren gilt das Alkoholverbot am Tbilisser Platz einschließlich der Begrenzungsmauer zur Grünanlage hin.

Beliebte Ziele in Saarbrücken

Der Uferbereich und die Anlagen entlang der Saar sind als Verweil- oder Picknickplatz, insbesondere bei gutem Wetter, sehr beliebt. Die dazugehörigen Wege- und Mauerflächen werden gerne als Sitzmöglichkeit genutzt.

 Am 1. Mai gilt das Alkoholverbot zudem im Deutsch-Französischen Garten (DFG) sowie im Bürgerpark Hafeninsel. Besonders an Feiertagen zählen auch der DFG und der Bürgerpark Hafeninsel zu den besonders gut besuchten Bereichen.

Ab sofort Alkoholverbot auf beliebten öffentlichen Plätzen

An allen übrigen Tagen ist der Konsum von alkoholischen Getränken auf den oben genannten öffentlichen Plätzen und Straßen ab sofort in der Zeit von 18 bis 22 Uhr untersagt. Ausgenommen sind der DFG und der Bürgerpark Hafeninsel – hier gilt das Verbot ausschließlich am 1. Mai.

Maskenpflicht wird geändert

Als weitere Maßnahme verlängert die Landeshauptstadt die zeitlich begrenzte Maskenpflicht in der Kaltenbachstraße. In der Zeit von 11 bis 22 Uhr haben Personen, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder Masken der Standards KN95/N95 bzw. FFP2 zu tragen, sofern gesundheitliche Gründe nicht entgegenstehen. Die entsprechende Allgemeinverfügung gilt ab sofort.

Keine Maskenpflicht mehr am St. Johanner Markt

Am St. Johanner Markt und in der Saaruferstraße wird die Maskenpflicht hingegen aufgehoben, da dort das Besucheraufkommen nach Inkrafttreten der Bundesnotbremse und dem Schließen der Außengastronomie deutlich zurückgegangen ist. Beide Regelungen gelten zunächst bis einschließlich Montag, 10. Mai.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort