Fotostrecke Auf diesen öffentlichen Plätzen in Saarbrücken gilt am 1. Mai ein Alkoholverbot
Am Samstag ,1. Mai, gelten hinsichtlich des Alkoholverbots besondere Regelungen. Am Tag der Arbeit ist der Konsum von alkoholischen Getränken in der Zeit von 12 bis 22 Uhr auf beliebten öffentlichen Plätzen und Straßen, unter anderem im Nauswieser Viertel, untersagt.
Ebenso von dem Alkoholverbot betroffen ist der Bereich samt Grünflächen rund um den Staden.
Am 1. Mai gilt das Alkoholverbot zudem im Bürgerpark Hafeninsel. Besonders an Feiertagen zählt der Bürgerpark Hafeninsel zu den besonders gut besuchten Bereichen.
Auch im Deutsch-Französischen Garten (DFG) gilt am Maifeiertag ein Alkoholverbot zwischen 12 und 22 Uhr.
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Zuletzt aktualisiert:
30.04.2021