Datenschutz Datenschutz: Kommunen dürfen WhatsApp nutzen

Saarbrücken · Im vergangenen Jahr hat die saarländische Landesbeauftragte für Datenschutz, Monika Grethel, die WhatsApp-Angebote einzelner Kommunen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Datenschutz überprüft.

Sie habe keine Verstöße feststellen können, teilte Grethel am Donnerstag mit. Gleichwohl sei es wichtig darauf hinzuweisen, dass die Verarbeitung von Metadaten durch den Messenger-Dienst mit europäischen Datenschutzvorgaben fraglich sei. Aus datenschutzrechtlicher Sicht stelle sich jedoch die Frage, ob die Kommune für diese fragwürdige Datenverarbeitung durch WhatsApp (mit)verantwortlich ist. Grethel sagte nein, denn anders als etwa im Rahmen des Betriebs einer Facebook-Fanpage profitiere die Kommune nicht von der Verarbeitung von Metadaten durch WhatsApp.

Auch was die technische Umsetzung des WhatsApp-Angebotes bei den Kommunen angeht, konnte die Datenschutzbeauftragte keine Verstöße feststellen. Ebenfalls geprüft haben die Datenschützer, inwiefern personenbezogene Informationen, die in den Nachrichten-Texten und -inhalten enthalten sein könnten, gegenüber WhatsApp offenbart werden. „Die dabei zur Anwendung kommende Ende-zu-Ende-Verschlüsselung entsprach nach unserer Bewertung dem Stand der Technik, so dass davon ausgegangen werden kann, dass technisch sichergestellt ist, dass WhatsApp keine Kenntnis von den Inhalten der Kommunikation zwischen Bürger und Kommune erhält“, sagte Grethel Aus datenschutzrechtlicher Sicht sei die Eröffnung einer Kontaktmöglichkeit für Bürger über WhatsApp durch Kommunen daher nicht zu beanstanden, teilte die Datenschutzbeauftragte mit. Hiervon getrennt sei jedoch die Frage, ob staatliche Stellen es mit ihrer aus dem Grundgesetz folgenden Schutz- und Gewährleistungspflicht vereinbaren könnten, wenn sie Dienste eines Dritten in Anspruch nähmen, dessen Geschäftsmodell auf datenschutzrechtlich fragwürdigen Methoden basiert.

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