Bei privaten EM-Partys ist die Nachtruhe einzuhalten

Saarbrücken. Die einen wollen Zuhause oder im Garten lautstark ihre Nationalelf anfeuern und die Siege feiern, die anderen müssen schlafen, weil sie frühmorgens arbeiten müssen - was die Lärmbelästigung anbelangt, spaltet die Fußball-EM zur Zeit die Nation

Saarbrücken. Die einen wollen Zuhause oder im Garten lautstark ihre Nationalelf anfeuern und die Siege feiern, die anderen müssen schlafen, weil sie frühmorgens arbeiten müssen - was die Lärmbelästigung anbelangt, spaltet die Fußball-EM zur Zeit die Nation. Nachdem der saarländische Ministerrat die Lärmschutzverordnung für die Dauer der EM geändert hat und den Inhabern von Gaststätten den Außenausschank und den Betrieb von Fernsehern bis ein Uhr nachts erlaubt, glauben offenbar viele, sie könnten auch privat so lange feiern. Das haben zumindest einige SZ-Leser beobachtet.Sabine Schorr, Sprecherin des Umweltministeriums, stellt deshalb klar: "Für private Feiern gelten nach wie vor die üblichen Lärmschutz-Bestimmungen." Und auch Peter Schäfer von der Landespolizeidirektion betont, dass diese Regelung kein Freibrief sei, durch private EM-Partys die Nachtruhe zu stören. Die Fans müssten sich so verhalten, dass Nachbarn sich nicht belästigt und gestört fühlen. Die "kritische Grenze", ab der die Polizei tätig werde, liege zwischen 21 und 22 Uhr. "Es kommt mit Sicherheit auch immer wieder mal zu Ruhestörungen", so Schäfer. Wie oft könne er aber nicht sagen, da die Anzeigen dezentral von den Dienststellen erfasst werden. mv

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort