Ordnungsamts-Mitarbeiter droht Bürger und Stadtrat wegen missliebiger Meinungen auf Facebook „Die nächste Kontrolle kommt bestimmt“

Zweibrücken · Ein Zweibrücker Ordnungsamts-Mitarbeiter hat in nichtdienstlichen Facebook-Diskussionen zwei Bürger mit Kontrollen durch seine Behörde bedroht. Einer der Bürger ist der Stadtrat Aaron Schmidt. Er hat Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht.

 Müsste die Stadtverwaltung genauer unter die Lupe nehmen, was Mitarbeiter privat – aber teils mit dienstlichen Folgen – auf Facebook schreiben? Zwei Fälle von Ordnungsamts-Mitarbeitern lassen diese Frage aufkommen.

Müsste die Stadtverwaltung genauer unter die Lupe nehmen, was Mitarbeiter privat – aber teils mit dienstlichen Folgen – auf Facebook schreiben? Zwei Fälle von Ordnungsamts-Mitarbeitern lassen diese Frage aufkommen.

Foto: dpa/Arno Burgi

Im Ordnungsamt der Stadt Zweibrücken gibt es einen weiteren Fall fragwürdiger Beiträge eines Mitarbeiters auf Facebook. Nach dem Merkur-Bericht über die Anklage der Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung durch Beiträge eines Mitarbeiters auf dessen eigener Facebook-Seite wurde darüber auf Facebook intensiv diskutiert.

Dabei provozierte ein satirisch überspitzter Beitrag von Stadtratsmitglied Aaron Schmidt (Die Partei) einen Kollegen des Angeklagten zu folgender Reaktion: „Ganz schön starke Worte gegen das Ordnungsamt. Wir werden uns bei ihrem nächsten Anliegen bestimmt daran erinnern.“

Schmidt bestätigte auf Merkur-Anfrage, dass er bei Oberbürgermeister Marold Wosnitza (SPD) Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen Ordnungsamts-Mitarbeiter eingereicht habe. Denn: „Das ist eine Drohung, nicht anderes. Ich finde das ziemlich bodenlos.“ Schmidt sagte dem Merkur weiter, wegen seines Einsatzes gegen Rechtspopulismus und -extremismus sei er es zwar gewohnt, bedroht zu werden: „Aber dass dies durch staatliche Organe geschieht, ist das erste Mal für mich.“

Der Zweibrücker Satire-Partei-Vorsitzende Schmidt hatte in seinem Facebook-Post mit einem „kämpferischen Smiley“ unter anderem geschrieben: „Zweibrücken bleibt leider unverändert auf Warnstufe ,braun’. Trotz vieler Bemühungen, den braunen Virus einzudämmen bzw. ganz zu beseitigten. (...) Abstand halten! 1,5 km Abstand zu Zweibrücken werden empfohlen. (...) Meidet vor allem das Ordnungsamt (hohes Risiko)!“

Das fand in der folgenden Diskussion zwar auch ein Sozialdemokrat nicht lustig – aber dass ein Ordnungsamts-Mitarbeiter wegen einer missliebigen Meinung einen Bürger und Stadtrat warnt, das Ordnungsamt werde sich „bei ihrem nächsten Anliegen bestimmt daran erinnern“, stieß auf große Empörung.

Daraufhin schrieb der Ordnungsamts-Mitarbeiter einen Tag später: „Ich werde mich in dieser Form von meiner Aussage distanzieren. Ich wollte nur mal sagen ,Es reicht jetzt’! Ich lasse meine Behörde und meine Arbeit nicht mehr schlecht machen, nur weil bei uns ein Einzelfall unter Verdacht steht.“

Reicht dem Stadtvorstand dies als Entschuldigung aus? Hält er die Äußerung des Ordnungsamtsmitarbeiters für akzeptabel? Sieht die Stadt angesichts des zweiten Falls in der gleichen Ordnungsamts-Abteilung irgendeinen Handlungsbedarf über diese Vorfälle hinaus (zum Beispiel Team-Sensibilisierungsgespräche oder aktives Prüfen, ob es von diesen beiden und weiteren Mitarbeitern auf Social Media mit dem Dienstauftrag unvereinbare Beiträge gibt)?

Zu all diesen Merkur-Anfragen hüllt sich die Stadt in Schweigen. Begründung: Es bestehe „kein presserechtlicher Auskunftsanspruch“, weil dieser sich lediglich auf „bei der Behörde vorhandene Tatsachen“ erstrecke, nicht aber „auf eine Bewertung oder Kommentierung von Sachverhalten“. Auch die Frage nach gezogenen Konsequenzen werde nicht beantwortetet – diese hingen nämlich „unmittelbar davon ab“, wie die Stadt „den Sachverhalt bewertet“.

Die Stadt bestätigte am Freitagnachmittag lediglich den Eingang der Dienstaufsichtsbeschwerde von Aaron Schmidt am 11. November, diese „wird derzeit noch geprüft“. Weitere Beschwerden seien nicht eingegangen.

Offensichtlich ist aber: Die Stadt hat die beiden bekannten Fälle im Ordnungsamt nicht zum Anlass genommen, das öffentlich zugängliche Social-Media-Profil des Mitarbeiters zu prüfen, gegen den sich Schmidts Dienstaufsichtsbeschwerde richtet. Denn auf die Frage, ob und seit wann der Stadtverwaltung bekannt ist, „dass dieser Ordnungsamtsmitarbeiter bereits vor einem halben Jahr auf Facebook einen anderen Bürger, mit dessen Meinung er nicht einverstanden war, mit den Worten, er solle ,aufpassen, wie du dich äußerst’ und ‚Die nächste Kontrolle kommt bestimmt!!!!’ öffentlich mit Ordnungsamts-Aktivitäten bedroht hat und dies auch aktuell noch dort steht“ antwortete die Stadt dem Merkur kurz und knapp: „Der zu dieser Frage dargestellte Sachverhalt ist der Stadtverwaltung nicht bekannt.“

Handelt es sich nur um zwei Einzelfälle, oder gibt es im Ordnungsamt womöglich größere Probleme?

Um dies herauszufinden, hat der Merkur die Stadt gefragt: „Haben sich in der Vergangenheit Anhaltspunkte dafür ergeben, dass dieser oder ein anderer Ordnungsamts-Mitarbeiter gegenüber Bürgern im Dienst falsche Entscheidungen getroffen hat oder Ermessensspielräume hart ausgelegt hat gegenüber Bürgern mit politisch unliebsamer Meinung? Wenn ja: Welche Konsequenzen hat die Stadt daraus gezogen?“ Doch auch diese Fragen gehen laut Stadt die Öffentlichkeit nichts an – denn eine Antwort setze „Wertungen und gegebenenfalls rechtliche Stellungnahmen voraus; hierauf besteht kein Auskunftsanspruch“.

Welche Vorkehrungen hat die Stadtverwaltung bereits in der Vergangenheit getroffen beziehungsweise plant sie angesichts der jüngsten Vorfälle zu ziehen, um zu verhindern, dass politische Überzeugungen von Mitarbeitern das Verhalten gegenüber Bürgern beeinflussen?

Die Stadt schweigt auch hierzu, denn: „Mit der Frage, ob die Stadt angesichts der jüngsten Vorfälle bereits Vorkehrungen getroffen hat bzw. diese plant, wird eine Auskunft über sog. innere Tatsachen (Absichten, Überlegungen) begehrt. Dieser kann nicht nachgekommen werden, da bezüglich der inneren Tatsache eine Manifestation im öffentlichen Raum nicht erfolgt ist.“

Hat die Stadt Social-Media-Richtlinien oder Handreichungen für Mitarbeiter? Auf diese letzte Merkur-Frage erteilt die Stadt Auskunft: „Die Stadt hat seit mehreren Jahren ein Social-Media-Konzept, welches für alle städtischen Zugänge für Facebook, etc. gilt.“

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