„Alle Migranten als Straftäter dargestellt“ Ordnungsamt-Mitarbeiter in Zweibrücken wegen Volksverhetzung verurteilt

Zweibrücken · Ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes Zweibrücken musste sich am Mittwoch wegen der Verbreitung rassistischer Botschaften im Internet vor dem Amtsgericht verantworten. Das Urteil: Volksverhetzung.

Zweibrücken: Mitarbeiter von Ordnungsamt wegen Volksverhetzung verurteilt
Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Er selbst schwieg am Mittwoch im Amtsgericht Zweibrücken während der zweistündigen Hauptverhandlung zum Anklagevorwurf. Sein gutes Recht. Gleichwohl verurteilte Strafrichter Stefan Pick den 50-jährigen Angestellten des Zweibrücker Ordnungsamtes wegen Volksverhetzung zu 4200 Euro Geldstrafe (70 Tagessätze à 60 Euro): „Zweifel, die gegen eine Verurteilung sprechen, habe ich nicht.“ Offenbar habe sich der Angeklagte keine Gedanken gemacht, „solchen Mist weiterzuleiten“, sagte Strafrichter Pick in seiner Urteilsbegründung: „Es ist einfach nur hirnlos gewesen.“

Der Mann soll im August 2019, damals war er noch als Hausmeister an einem Zweibrücker Gymnasium beschäftigt, auf seiner unter einem Pseudonym geführten Facebook-Seite eine angebliche „Reisewarnung“ des Auswärtigen Amtes von einem anderen Account weiterverbreitet haben. Diese „Reisewarnung“, in der das deutsche Außenministerium angeblich vor Einreisen in die Bundesrepublik warnt, hatte die Zweibrücker Staatsanwaltschaft als volksverhetzend gewertet und beim Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Mann erwirkt. Weil der Angeklagte diesen Strafbefehl allerdings nicht akzeptiert hatte, musste nun mündlich verhandelt werden (wir berichteten).

Dem Pfälzischen Merkur liegt  ein Bildschirmfoto dieser auf Facebook geteilten „Aktuelle(n) Reisewarnung“ vor. Zwar ist trotz des abgebildeten Bundes-Adlers und der Deutschland-Flagge schnell an den wohl bewusst gemachten Schreibfehlern zu erkennen, dass es sich um (rassistische) Satire handelt: „Das Ausfertige Amt warnt vor Reisen in die Buntesrepublik Deutschland.“ Jedoch war die Begründung für diese „Reisewarnung“ strafrechtlich relevant: „Männer, Frauen und Kinder begeben sich bei Einreise in akute Lebensgefahr. Schwerste Straftaten wie Vergewaltigungen und Abschlachtungen durch illegale Einwanderer sind an der Tagesordnung.“

„Damit werden alle Migranten als Straftäter dargestellt“, sagte Oberstaatsanwältin Kristine Goldmann, die in ihrem Schlussvortrag eine viermonatige Freiheitsstrafe beantragt hatte, die zur Bewährung ausgesetzt werden solle. Der Verteidiger des Angeklagten, der Saarbrücker Rechtsanwalt Wolfgang Kuntz, plädierte hingegen auf Freispruch. Er reklamierte vor allem, dass es gar nicht sicher sei, dass es sein Mandant gewesen war, der den Post auf dessen Facebook-Seite gestellt habe: „Identitätsdiebstahl ist heute an der Tagesordnung. Es ist möglich, dass sich jemand anderes eingewählt hat.“ Und im Übrigen gebe es keinen „Täternachweis“: Auch beim Teilen eines Facebook-Beitrags müsse nachgewiesen werden, dass der Teilende tatsächlich der Account-Inhaber sei. Das aber sei nicht geschehen. Es bleibe unklar, wer „auf den Knopf gedrückt hat“.

Dieser Argumentation vermochte Oberstaatsanwältin Goldmann nichts abzugewinnen: Sie habe zwar „noch nie so viele Merkwürdigkeiten erlebt“. Jedoch halte sie einen Identitätsdiebstahl für ausgeschlossen. Die „Gemengelage“ spreche dagegen, dass der Post manipuliert wurde. Wochen später, nachdem der Facebook-Account vorübergehend nur für Freunde zugänglich gewesen war, sei der Post weg gewesen – „und zwar nur dieser Post“. „Es ist vollkommen absurd, dass dem Angeklagten nichts (also ein möglicher Fremdzugriff) aufgefallen ist.“

Nach Recherchen des Pfälzischen Merkur hatte der Mann, der nach eigenen Angaben erst seit Mitte vergangenen Jahres beim Zweibrücker Ordnungsamts angestellt ist, bereits 2016 einen Beitrag geteilt, der zum Straßenkampf gegen die Regierung aufruft – außerdem eine offen rassistische Karikatur. Die Facebook-Seite des Mannes mit den „rechtspopulistischen Inhalten“ war einem ehemaligen Schulleiter „nach einem Hinweis“ aufgefallen, wie er am Mittwoch im Zeugenstand sagte. „Ein Hausmeister ist eine Vertrauensperson. Ich sah mich deshalb verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen“, so der 69-Jährige.

Ob der jüngste Richterspruch auch das letzte Wort ist, wird sich zeigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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