Ortsgemeinderat Großsteinhausen prüft Brunnenauslauf-Freilegung Soll Wasser den Steigweg beleben?

Großsteinhausen · Der Großsteinhauser Rat ist sich darüber noch nicht schlüssig. Und will deshalb dazu erst einmal die Anwohner der auszubauenden Straße hören.

 Auf der rechten Straßenseite könnte beim Ausbau des Steigwegs die offene Rinne zum Ableiten des Brunnenwassers angelegt werden.

Auf der rechten Straßenseite könnte beim Ausbau des Steigwegs die offene Rinne zum Ableiten des Brunnenwassers angelegt werden.

Foto: Norbert Schwarz

Der Steigweg steht im Straßenausbau-Programm von Großsteinhausen. Bei Ortstermin und Maßnahmeerörterung kam jetzt der Gedanke auf, den unterirdisch verlegten Brunnenauslauf wieder zum Vorschein zu bringen. Wasser alles belebendes Element für Kinder, Dorfbild und die Anwohner im Steigweg. Planer Jürgen Wolf aus Kaiserslautern war sofort begeistert von derartigen Überlegungen. Bei Ratsmitglieder kamen jedoch Zweifel auf. Jetzt sollen erst einmal die Anwohner zu Wort kommen.

Ortsbürgermeister Volker Schmitt skizzierte am Dienstagabend im Gemeinderat, wie Freilege-Idee aufkam. Stadtplaner Jürgen Wolf warb beim Vorstellen der beiden Planvarianten für die mit einem offenen Wasserabfluss beim Dorfbrunnen. Ebenso, wie das früher vor der Neugestaltung des Brunnenplatzes in den 80er Jahren der Fall gewesen ist. Schmitt hat sich schon um eine Finanzierungsmöglichkeit gekümmert: Aus dem Fördertopf „Investitionsstock“ könnte es Mittel geben, die Gemeinde sogar zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen, denn nach oberflächlichen Untersuchungen müsste der Abflusskanal, in den gegenwärtig das Brunnenwasser „gezwängt“ wird, aufgrund der technischen Beschaffenheit auch erneuert werden, was zusätzliches Geld kostet. Wolf: „Das Straßenoberflächenwasser könnte zusammen mit dem Brunnenwasser in die Vorflut geleitet werden.“

Derzeit sind für den Ausbau des Steigwegs die Kosten auf 447 000 Euro geschätzt. Einen Wendehammer am Ende soll es nicht geben. Für die breitere Rinne stünde Gelände zur Verfügung. Asphaltierte Fahrbahn, Gehsteige in Minimalbreite von 60 Zentimetern, dazu die Erneuerung der Straßenbeleuchtung – die nannte Planer Wolf als Eckpfeiler.

Der Riedelberger Weg soll auch Ausbaumuster für den Steigweg sein, war sich der Rat einig. Kritische Redebeiträge gab es allerdings bei der Frage „Verkehrssicherheit“. Hartmuth Marburger erinnerte an die Algenbildung beim gegenwärtigen Brunnenauslauf. Gerd Schnöder glaubt, dass das größere Wasseraufkommen eine tiefere Abflussrinne zur Folge haben muss und dadurch die Anwohner ständig durch eine „Furt“ fahren müssen. Der Gegenvorschlag von Jürgen Wolf, mit Überdeckungen bei den Grundstückseinfahrten zu arbeiten, stieß spontan nicht auf allgemeine Gegenliebe bei den Ratsmitgliedern. Für Bürgermeister Schmitt jedoch alles kein Problem. Die Anwohner des Steigweges sollen ohnehin in einer Versammlung über die Maßnahme vor ihrer Haustür aufgeklärt werden. Schmitt schlug vor: „Hören wir doch erst einmal die Meinung der unmittelbar betroffenen. Danach können wir mit Sicherheit im Rat viel leichter eine Entscheidung treffen“. Die Anliegerversammlung soll schon bald stattfinden.

Bestellt bei der Pfalzwerke AG hat die Ortsgemeinde schon die neue Straßenbeleuchtung für den Steigweg: Für 12 580 Euro werden nächstes Jahr fünf neue Energiespar-Leuchten installiert, die nachts dunkler werden. Die Ratsmitglieder gehen davon aus, dass bis dahin auch Lampenlieferung gesichert ist, weil es auch in diesem Bereich zu Lieferengpässen kommt.

In der Hauptstraße werden zwei Bushaltepunkte noch 2021 für 38 000 Euro (85 Prozent davon zahlt das Land) barrierefrei umgestaltet. Es soll bei „Sonjas Lädche“ auch künftig keine zusätzliche Unterstellmöglichkeit für die Busreisenden geben. Ein Mangel, den Ratsmitglied Harald Clauer bemängelte. „Ältere Menschen können nicht so schnell die Hauptstraße überqueren, die lassen wir dann einfach im Regen stehen?“ Eine Überdachung würde gut 20 000 Euro kosten.

Endgültig beschlossen hat der Rat den Bebauungsplan „Oben an der Kirche, 2. Erweiterung“. Auf den Prüfstand kamen dabei auch die Bedenken dreier Bürger (verkehrsrechtlich sowie zum Umwelt- und Klimaschutz). Doch der Rat hielt die Argumente nicht für stichhaltig genug. So auch die Bedenken zum Ableiten des Oberflächenwassers aus dem Baugebiet. Jeder Grundstückseigentümer muss eine 50 Kubikmeter große Zisterne auf seinem Grundstück anlegen (bisher 25). Und der Dorfkanal habe noch ausreichende Reserven zur Aufnahme des Oberflächenwassers.

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