Rat Mauschbach Mauschbach ändert Sanierungsplan

Mauschbach · In der vorherigen Planung hätte das entsprechende Areal auch ein Neubaugebiet umfasst.

 Die alte Ortslage von Mauschbach (Bild) ist Kerngebiet des Sanierungsgebietes.

Die alte Ortslage von Mauschbach (Bild) ist Kerngebiet des Sanierungsgebietes.

Foto: Norbert Schwarz

Das bei einem Grundsatzbeschluss im Frühjahr für den alten Ortskern von Mauschbach festgelegt Sanierungsgebiet, erfährt eine Korrektur. Bei der vorgezogenen Anhörung von Trägern öffentlicher Belange kam der Hinweis dazu, dass bauliche Missstände, die auf dem Sanierungsweg behoben werden sollen, im ausgewiesenen Neubaugebiet wohl noch nicht zu erwarten seien. Warum diese Erkenntnis nicht schon bei der Planaufstellung auffiel, war kein Diskussionsgegenstand, Ortsbürgermeister Bernhard Krippleben erhielt vielmehr ungeteilte Zustimmung dafür, den Plan entsprechend zu korrigieren. Im Klartext: Das kommende Neubaugebiet fällt raus. 

Dorfplaner Jürgen Wolf aus Kaiserslautern erläutertet noch einmal, was Denkmalbehörde, Landwirtschaftskammer und weitere Fachbehörden im Rahmen der vorgezogenen Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange meinten. „Es gibt keine Anregungen und Bedenken grundsätzlich Art. Zumindest nicht solche, die sich auf unser Satzungsverfahren auswirken würden“, stellte Planer Wolf fest und erinnert daran, dass diese Fachbehörden, als Beispiel nannte Wolf die Denkmalschutzbehörde, bei den einzelnen Maßnahmen zu beteiligen sind. Sprich, im Sanierungsfall muss deren Zustimmung vom jeweiligen Bauherrn eingeholt werden.

Bereits in der Frühjahrs-Ratsitzung war die Notwendigkeit zum Erlass einer Satzung mit dem Ausweisen eines Sanierungsgebietes im Grundsatz beschlossen worden. Gemeinde und insbesondere private Grundstückseigentümer können davon profitieren. Es gilt, bauliche Missstände auszumerzen, die sich aus den allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse im Sanierungsgebiet ergeben. Das kann etwa die Beschaffenheit von Wohnungen betreffen, deren Besonnung oder Belüftung, aber auch die Zugänglichkeit zum Grundstück selbst. Ebenso die Nutzung von bebauten und unbebauten Flächen oder die Einwirkungen von Verkehrsanlagen durch Lärm. Deshalb ist beispielsweise auch der landesbetrieb Mobiliät (LBM) aus Kaiserslautern einer der zahlreichen Träger gewesen, die im Verfahren beteiligt und gehört wurden.

Die vorbereitenden Untersuchungen, welche Stadtplaner Hans-Jürgen Wolf mit seinem Team durchführt, zählen ebenso wie die Festlegung des Sanierungsgebietes zur ersten Phase der Sanierung. Weil sämtliche Ratsmitglieder auf irgendeine Art und Weise Sonderinteresse vorzuweisen haben, war auch diesmal Bürgermeister Björn Bernhard als Entscheidungsbeauftragter bestellt worden. Für die Ratsmitglieder stimmte dieser den Sanierungszielen und dem Rahmenplan zu. Zustimmung gab es auch zur neuen Abgrenzung des Sanierungsgebietes und schließlich bestimmte er, dass bis spätestens 31. Dezember 2036 die Sanierungsmaßnahmen abzuwickeln sind. 

Der Wirtschaftsweg am Hennenwald soll ausgebaut werden. Jetzt lagen dafür die Pläne vor. Ortsbürgermeister Bernhard Krippleben: „Die Maßnahme wurde gemeinsam von Dietrichingen und Mauschbach auf den Weg gebracht.“ Der Weg, vielfach auch als Radweg genutzt, führt von der Tallage hoch bis zur „Dietrichinger Eiche“, einem Naturdenkmal. Straßenbreite und Entwässerung sind bei der Planung neuralgische Punkte gewesen. Die Fahrbahnbreite soll weiterhin 3,50 Meter betragen. Es gibt seitliche Bankette und ein Graben von einem Meter Breite ist für das Ableiten des Oberflächenwassers notwendig. Es wird deshalb Privatfläche benötigt, um den Ausbau förderkonform ausbauen zu können. Bernhard Krippleben führte aus, dass ein Landwirt aus Dietrichingen von seinem Acker die Fläche für den notwendigen Wassergraben zur Verfügung stellt. Den Förderantrag hat die Verwaltung vorgelegt, von Mauschbacher Seite aus muss noch die Zustimmung von drei Grundstückseigentümern eingeholt werden, die mit fünf Grundstücken den Weg tangieren. Der Planung stimmten die Ratsmitglieder zu.

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