Verkehrsprojekt in Rheinland-Pfalz „B 10-Ausbau läuft auf Hochtouren“

Pirmasens · Landesverkehrsminister Volker Wissing reagiert auf Kritik aus der Region am Planungsfortschritt auf der Bundesstraße.

 Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau an der Felswand bei Hauenstein ist laut Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) weit fortgeschritten.

Das Planfeststellungsverfahren zum Ausbau an der Felswand bei Hauenstein ist laut Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) weit fortgeschritten.

Foto: Guido Glöckner

In den vergangenen Wochen ist in der Südwestpfalz starke Kritik aufgekommen – an den Fortschritten des vierspurigen B 10-Ausbaus zwischen Hinterweidenthal und Landau und an der Rolle von Landesverkehrsminister Volker Wissing (FDP), in dessen Verantwortung die Planung für das Bundesstraßenprojekt liegt. „Wir planen sorgfältig und bauen zügig“: Mit diesen Worten reagiert der Verkehrsminister auf die Vorwürfe aus der Region und macht deutlich, dass er sich selbst auch weiterhin für einen zügigen Ausbau der Bundesstraße 10 stark macht.

Von „Stillstand“ hatte Landrätin Susanne Ganster (CDU) zum Jahreswechsel gesprochen, die Bürgerinitiative „B 10 – 4 Spuren jetzt“ zeigte sich enttäuscht. Ins Zentrum der Kritik ist vor allem die ungewöhnliche Situation gerückt, dass der Bund zwar Geld für Planung und Bauarbeiten bereitstellt, aber die in der Hand des Landes liegend Planung kaum vorankommt.

„Wir haben es erreicht, die durchgängige Vierspurigkeit im Bundesverkehrswegeplan zu verankern. Jetzt laufen Ausbau und Ausbauplanung der B 10 auf Hochtouren“, macht Wissing deutlich, dass es unter ihm mitnichten einen Stillstand gibt. „In den Abschnitten bei Birkweiler und Annweiler haben wir planerisch den Durchbruch geschafft“, beschreibt Wissing Fortschritte auf Südpfälzer Gebiet. Er erinnert aber auch daran, dass in den vergangenen fünf Jahren 3,75 Kilometer ausgebaut wurden und an weiteren 4,3 Kilometern aktuell gebaut wird. Für Wissing ergibt sich daher ein anderes Bild: „Der Ausbau der B 10 nimmt mehr und mehr Gestalt an.“

Dass es Zeit braucht, bis weitere B 10-Ausbauabschnitte geplant sind, liegt für den Landesverkehrsminister darin, dass die Bundesstraße durch ein sensibles Gebiet führt und die Planung daher hinsichtlich der naturschutzfachlichen Belange in vielen Bereichen sehr anspruchsvoll ist. Hier gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit, hier würden Betroffene gehört und Argumente abgewogen, stellt er sich vor die Vorgehensweise der Straßenplaner des Landesbetriebs Mobilität (LBM). „Wir wollen und werden die Belange des Naturschutzes berücksichtigen, auch wenn dies an der einen oder anderen Stelle etwas Zeit kostet“, hebt Wissing hervor. Das komme nicht nur der Umwelt zugute, es reduziere auch das Risiko möglicher Klagen und führe so am Ende zu einer schnelleren Umsetzung.

Auch die Planfeststellungsverfahren zum Ausbau an der Felswand bei Hauenstein und zum Bau der Rastanlage bei Wilgartswiesen seien weit fortgeschritten, die Anhörung im Wesentlichen abgeschlossen, betont Wissing. Die Behörden und Naturschutzvereinigungen haben ihre Stellungnahmen abgegeben. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung seien nur wenige Einwendungen von Betroffenen vorgebracht worden. Auf dieser Basis sei im Dezember 2020 in beiden Verfahren die Prüfung des Erfordernisses eines Erörterungstermins erfolgt. Unter Berücksichtigung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und aufgrund der überschaubaren Zahl an Einwendungen werde die Planfeststellungsbehörde bei den beiden B 10-Ausbaumaßnahmen von der ihr gesetzlich eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen und auf Erörterungstermine vor Ort verzichten.

Sowohl das Bundesfernstraßengesetz als auch das Bundesgesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie, das so genannte Plansicherstellungsgesetz, sehen dieses Vorgehen ausdrücklich vor, betont Wissing, dass damit ordnungsgemäß nach Gesetz gehandelt werde. Wer Stellungnahmen und Einwendungen abgegeben hat, bekommt den Verzicht auf den Erörterungstermin mitgeteilt und die Erwiderung des Vorhabenträgers auf seine Eingabe zur Verfügung gestellt.

Dazu könne dann nochmals eine Stellungnahme abgegeben werden. Alle vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen werden in vollem Umfang in den jeweiligen Planfeststellungsbeschlüssen bei der Planfeststellungsentscheidung berücksichtigt, so der Landesverkehrsminister: „Wir wollen die B 10 und wir wollen sie schnell, aber wir wollen sie im Rahmen eines transparenten, rechtlich sauberen Verfahrens.“ 

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