Gemischte Reaktionen aus dem Saarland Bund will bei Corona-Hilfen nachbessern

Berlin/Saarbrücken · Die Kritik an den Wirtschaftshilfen war zuletzt immer lauter geworden. Nun soll es mehr Geld geben und der Zugang einfacher werden.

 Momentan bangen vor allem kleinere Betriebe und Soloselbstständige in Deutschland um ihre Existenz.

Momentan bangen vor allem kleinere Betriebe und Soloselbstständige in Deutschland um ihre Existenz.

Foto: dpa/Arne Dedert

Unternehmen und Selbstständige können bei den Corona-Hilfen mit mehr Geld und einfacheren Vorgaben rechnen. Das Fördersystem war in den vergangenen Wochen immer komplizierter geworden. Wirtschaftsverbände hatten von Wut und Verzweiflung bei Firmen berichtet, es ging vor allem um eine schleppende Umsetzung der Hilfen und zu viel Bürokratie. Die Bundesregierung will nun in die Offensive gehen und plant einen Schnitt. Das System soll einfacher, die Hilfen erweitert werden. Das dürfte weitere Milliarden kosten.

„Wir haben jetzt die Chance, die Überbrückungshilfe III nochmal drastisch zu vereinfachen und auch bei der Höhe eine Schippe drauf zu legen“, sagte Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dem Handelsblatt. Finanzminister Olaf Scholz sagte der Bild-Zeitung, er sei „wild entschlossen“, zusammen mit Altmaier dafür Sorge zu tragen, dass die Hilfen großzügiger ausgestaltet werden.

Ziel der Ministerien war es, zu den Beratungen von Bund und Ländern am Dienstag über den weiteren Kurs in der Corona-Krise eine gemeinsame Position zu erarbeiten. Denn auch aus Ländern hatte die Kritik am bisherigen Fördersystem zugenommen. Was geplant ist:

Mehr Geld Das Kerninstrument des Bundes, um die Folgen der Corona-Krise für Firmen und Jobs abzufedern, ist die Überbrückungshilfe III. Im Vergleich zur Überbrückungshilfe II hat die Regierung bereits finanziell draufgesattelt – nun sind erneut Nachbesserungen geplant.

Betriebe, die aufgrund behördlicher Anordnungen dichtmachen mussten, bekommen bisher Zuschüsse von höchstens 500 000 Euro pro Monat. Dieser Betrag könnte auf bis zu 1,5 Millionen Euro angehoben werden. Bei allen anderen Unternehmen könnte die Obergrenze von bisher 200 000 Euro pro Monat auf eine Million Euro steigen. Das müsste jedoch von der EU-Kommission genehmigt werden. Die Bundesregierung verhandelt schon seit Längerem mit Brüssel über Änderungen im Beihilferecht.

Geplant ist außerdem, den Förderzeitraum zu erweitern. Bisher gilt die Überbrückungshilfe III für die Fördermonate Januar bis Juni. Künftig soll sie rückwirkend auch für die Fördermonate November und Dezember gelten – das zielt etwa auf den Handel.

Einfacherer Zugang Die wichtigste geplante Neuerung: Es soll ein Kriterium geben, ob Firmen Hilfen bekommen können. Sie sollen für jeden Monat Geld erhalten, in dem sie einen Umsatzeinbruch von wenigstens 30 Prozent nachweisen können. Vergleichswert ist in der Regel der Vorjahresmonat.

Bisher mussten Firmen nachweisen, dass sie in mehreren Monaten Umsatzeinbrüche erlitten haben, oder ob sie direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind. Bei der Staffelung soll es bleiben: Je höher die Umsatzausfälle und Verluste, desto höher sind die Zuschüsse.

Neue Fixkosten Bei der Überbrückungshilfe werden betriebliche Fixkosten erstattet – damit Firmen also Mieten oder Strom weiter zahlen können, auch wenn sie keine oder nur wenig Einnahmen haben. Förderfähig sind auch Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite, Ausgaben für Telefon und Internet sowie Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind.

Die geplante Neuerung bei den Fixkosten sind Abschreibungen auf verderbliche und saisonale Waren – das zielt vor allem auf den Handel, damit etwa Modegeschäfte im Lockdown nicht auf Winterklamotten sitzen bleiben.

Höhere Abschlagszahlungen Es dauert, bis die regulären Hilfen ausgezahlt werden – etwa weil Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Damit erste Gelder schneller fließen, gibt es Vorschüsse auf spätere Zahlungen. Diese Abschlagszahlungen sollen erhöht werden – und zwar auf maximal 150 000 Euro. Das soll gelten für drei Fördermonate, der Höchstbetrag soll pro Monat bei 50 000 Euro liegen. Bisher bekommen Firmen Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 50 000 Euro, Soloselbstständige von bis zu 5000 Euro.

Reaktionen aus dem Bund Der Handelsverband HDE sprach von guten Nachrichten. „Wir haben sehr für diese notwendigen Anpassungen gekämpft“, sagte Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Die Verständigung innerhalb der Bundesregierung und der Europäischen Union müsse jetzt aber schnell gehen, den Handelsunternehmen im Lockdown laufe die Zeit davon. „Um die Unternehmen jetzt, auch bei einem längerem Lockdown, wirksam durch die Krise zu führen, brauchen wir unbedingt eine Erhöhung der Beihilfegrenzen von vier Millionen auf 15 Millionen Euro“, fordert der HDE.

Der Mittelstand nannte die geplanten Nachbesserungen überfällig. Wie dramatisch die Lage für Branchen im Lockdown sind, zeigten Zahlen des Statistischen Bundesamtes: Im November brach bei Hoteliers und Wirten der Umsatz im Vergleich zum Vorjahresmonat um fast 70 Prozent ein.

Reaktionen aus dem Saarland Der Geschäftsführer des Handelsverbands HDE im Saarland, Fabian Schulz, begrüßte die geplanten Änderungen zwar: „Die Idee ist gut.“ Bei den Abschreibungen sei aber Vorsicht geboten. Schrieben beispielsweise Modehändler den Warenbestand zu 100 Prozent ab, heißt das, die Ware, sprich das Eigenkapital, ist wertlos. Sie rutschen unter Umständen in die Überschuldung. „Kapitalunterdeckung ist genau wie Zahlungsunfähigkeit ein Insolvenzgrund“, mahnt Schulz. Er wiederholt daher seine Forderung, die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht, die in einigen Fällen noch im Januar gilt, zu verlängern.

Für die Industrie- und Handelskammer im Saarland (IHK) sind die angekündigten Nachbesserungen „überfällig“. Denn die Liquiditätsreserven vieler vom Lockdown betroffener Unternehmen seien aufgebraucht. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer haben in dieser Notlage weder Verständnis für bürokratische Antragstellung noch für schleppende Auszahlung“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Frank Thomé. Besonders hilfreich sei die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten bei den Überbrückungshilfen, die jetzt auch Einzelhandel, Selbstständige aller Branchen sowie große Unternehmen nutzen können. „Nun kommt es aber auch darauf an, die in Aussicht gestellten finanziellen Hilfen rasch auszuzahlen“, sagt Thomé.

Auch Martin Schlechter, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände (VSU), dringt auf schnelle Auszahlung: „Bei den bisherigen Hilfen hatte die Politik zugesagt, dass sie schnell und unbürokratisch fließen werden. Genau das ist leider nicht passiert“, sagt Schlechter. „Es ist deshalb zu hoffen, dass schlechte Pflaster jetzt nicht nur durch ein weiteres schlechtes Pflaster überklebt werden.“

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