Pirmasens Pirmasens: Auflage im Einzelhandel bleibt bestehen

Pirmasens ·  Die Einschränkungen im Einzelhandel von Pirmasens bleiben vorerst bestehen. Das hat das Neustadter Verwaltungsgericht am Dienstag beschlossen. Zuvor hatte sich eine Einzelhändlerin aus Pirmasens mit Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen sowie des Einzelhandelsverbandes gegen die Corona-Restriktionen gewandt.

 Müssen sich an die Landesvorgaben halten: die Pirmasenser Einzelhändler.

Müssen sich an die Landesvorgaben halten: die Pirmasenser Einzelhändler.

Foto: dpa/Uwe Anspach

Das Verwaltungsgericht hat nun jedoch anders gesehen, stufte die Einschränkungen als rechtmäßig ein. Die Händlerin hatte unter anderem darauf hingewiesen, dass die hohe Corona-Inzidenz auf Infektionen in Kindertagesstätten zurückzuführen seien und nicht auf den Einzelhandel (wir berichteten). Dieses Argument ließen die Richter aber nicht zählen.

Seit dem 24. März liegt die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Pirmasens deutlich über 100 – dem Schwellenwert, der laut der rheinland-pfälzischen Landesverordnung größere Einschnitte notwendig macht. Gegen die Entscheidung ist das Rechtsmittel der Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zulässig.

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