Wenn Mountainbiker Pferde scheu machen: Ludweiler Reitanlage will Weg durch ihr Gelände sperren

Ludweiler · Rasende Radler sind der Familie Lacour ein Dorn im Auge. Deshalb will sie einen Weg sperren, der mitten durch ihre Reitanlage führt. Doch das Völklinger Ordnungsamt stellt diesem Vorhaben Hürden in den Weg.

Pferde und Mountainbiker bereichern die Freizeit vieler Zeitgenossen - aber sie passen wohl nicht recht zusammen. Die Tiere schrecken auf, wenn die Radler plötzlich an ihnen vorbeirasen, und selbst erfahrene Reiter haben Probleme, im Sattel zu bleiben, heißt es.

Seit Jutta Lacour und ihre Familie vor sieben Jahren ihre Reitanlage in Randlage von Ludweiler eröffneten, ist es schon mehrfach zu solchen Begegnungen gekommen, teilweise waren auch Unfälle und Verletzungen die Folge. Ursache ist der unbefestigte Weg, der direkt über das Gelände des Reiterhofes führt.

Die Inhaberin schildert, dass der Pfad beim Erwerb des Areals völlig zugewildert gewesen sei. Erst durch die Gründung des Unternehmens und die Rodung des Gestrüpps sei er überhaupt ans Tageslicht gekommen und wieder nutzbar geworden. Sollte sie nicht das Recht haben, den Weg wieder zu schließen, damit die frühere Ruhe zurückkehrt? Mountainbiker könnten auch sonst wo verkehren.

Abhilfe versprachen sich die Reiter - hier gehen inzwischen weit über hundert ihrem Sport nach - die Absperrung des unbefestigten Weges durch Flatterband und ein Tor direkt an der Reithalle, um Biker zum Langsamfahren anzuhalten. Dies führte allerdings zum Einschreiten des Ordnungsamtes der Stadt Völklingen aufgrund einer Beschwerde. Die Behörde weist darauf hin, dass es sich um einen privaten Anrainer-Feldweg namens Hirtenwiesergraben handele. Eine Verantwortlichkeit der Stadt für den Weg und das Verhalten der Nutzer bestehe nicht, insofern scheide grundsätzlich aus, dass die Stadt zur Regulierung von Schäden herangezogen werden könne.
Sogar mit Autos

Der Weg darf nach juristischer Einschätzung des Amtes zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken von Anrainern genutzt werden, übrigens sogar mit motorisierten Fahrzeugen. Außerdem dürfe er "nach den naturschutzrechtlichen Betretungsrechten von Fußgängern, Radfahrern, Krankenfahrstühlen und Reitern zum Zwecke der Erholung genutzt werden", heißt es. Um das beliebige Befahren zu unterbinden, bestünden keine Bedenken gegen eine Schranke - plus eine Regelung, wie die Berechtigten sie überwinden, wenn sie den Weg benutzen wollen.

Dominik Petrelli, Rechtsanwalt von der Kanzlei Schermer-Becker-Petrelli, die im Auftrag der Familie Lacour tätig ist, zeigt sich im Gespräch mit unserer Zeitung zuversichtlich, eine einvernehmliche Lösung mit dem Ordnungsamt zu finden. Das Wegerecht für die Gemeinde sei wohl nicht in Frage zu stellen, so der Jurist. Er hält allerdings für auslegungsfähig und diskutabel, ob und inwieweit es die Benutzung durch Wanderer und vorbei flitzende Mountainbiker einschließe.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort