Kommunalpolitik Diese Menschen entscheiden für Sulzbach

Sulzbach · Alle Mitglieder des neuen Sulzbacher Stadtrates auf einen Blick. Fünf Jahre lenken sie die Geschicke der Stadt.

 Von dort aus wird Sulzbach regiert: Das Rathaus der Stadt ist über 150 Jahre alt.

Von dort aus wird Sulzbach regiert: Das Rathaus der Stadt ist über 150 Jahre alt.

Foto: Stadt Sulzbach

Nach der Saarländischen Kommunalverfassung bilden Stadtrat und Bürgermeisterin oder Bürgermeister die Organe einer Gemeinde. Der Stadtrat stellt die Vertretung der Gemeindebürger, die kommunale Volksvertretung, dar.  Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten einer Gemeinde. Über Auftragsangelegenheiten entscheidet er nur dann, wenn sie ihm gesetzlich übertragen worden sind.  Bei Gemeinden, denen  die Bezeichnung „Stadt“ verliehen wurde, wird der Gemeinderat als Stadtrat bezeichnet.

Der Gemeinderat wird nach den Vorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) und des Kommunalwahlgesetzes (KWG) von den Bürgern und EU-Bürgern einer Gemeinde für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Mitglieder des Gemeinderates sind ehrenamtlich tätig und haben eine besondere Treuepflicht gegenüber der Gemeinde.

Sie handeln nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Gewissensüberzeugung. Sie üben ein freies Mandat aus und sind somit an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.

Der Stadtrat der Stadt Sulzbach/Saar hat 33 Mitglieder, die Mitgliederzahl eines Rates richtet sich nach der Einwohnerzahl einer Gemeinde.

Der Stadtrat kann nur in einer ordnungsgemäß einberufenen und geleiteten Sitzung beraten und beschließen, aus diesem Sitzungszwang ergibt sich ein Informationsschutz für den Bürger. Den Vorsitz führt der Bürgermeister, ohne ein eigenes Stimmrecht zu haben. Damit der Stadtrat beschlussfähig ist, müssen alle Mitglieder ordnungsgemäß einberufen und mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend sein. Die Sitzungen  sind öffentlich, soweit dem nicht Rücksichten auf das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Damit die Bevölkerung an den Sitzungen teilnehmen kann, müssen Zeit, Ort und Tagesordnung der öffentlichen Sitzung rechtzeitig auch öffentlich bekannt gegeben werden.

 Michael Adam (CDU) ist Bürgermeister der Stadt Sulzbach.

Michael Adam (CDU) ist Bürgermeister der Stadt Sulzbach.

Foto: Robby Lorenz

Der Stadtrat beschließt durch Abstimmungen und Wahlen. Wahlen beziehen sich auf Fragen der personellen Besetzung, Abstimmungen auf alle übrigen Entscheidungen. Abstimmungen sind in der Regel offen, Wahlen geheim. Beschlüsse werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit keine andere gesetzliche Regelung getroffen ist. Bei einem Interessenwiderstreit darf ein Gemeinderatsmitglied weder entscheidend noch beratend tätig werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort