Ausgangsbeschränkungen wegen Coronavirus So hoch sind im Saarland die Corona-Bußgelder

Saarbrücken · Im Saarland dürfen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auch an Ostern weder besucht noch in der eigenen Wohnung empfangen werden. Auch sonst ist vieles untersagt.

Eine Polizeistreife kontrolliert am Donnerstag (09.04.2020) am Staden in Saarbrücken ob die Verhaltensregeln im Rahmen der Corona Pandemie eingehalten werden.

Eine Polizeistreife kontrolliert am Donnerstag (09.04.2020) am Staden in Saarbrücken ob die Verhaltensregeln im Rahmen der Corona Pandemie eingehalten werden.

Foto: BeckerBredel

"Die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands müssen auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden", lautet das Mantra der Landesregierung. Es drohen hohe Bußgelder.

So hoch sind im Saarland die Bußgelder bei Ordnungswidrigkeiten nach der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie - hier eine Übersicht der wohl häufigsten Verstöße:

Bis zu 200 Euro Bußgeld

- Verlassen der Wohnung ohne triftigen Grund (betroffene Person)

- Aufenthalt in der Öffentlichkeit mit mehr als einer nicht im Haushalt lebenden Person (jede beteiligte Person)

- Teilnahme an Bestattungen über den engsten Familienkreis hinaus (Teilnehmer)

200 bis 400 Euro Bußgeld

- Zuwiderhandlungen gegen das Verbot an Versammlungen und Ansammlungen in der Öffentlichkeit teilzunehmen (jede beteiligte Person)

500 bis 2000 Euro Bußgeld

- Unbefugtes Betreten einer Einrichtung für Menschen mit Behinderung (Person, die Einrichtung verbotswidrig betritt)

- Unbefugtes Betreten von Einrichtungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege (Person, die Einrichtung verbotswidrig betritt)

- Unbefugtes Betreten von Einrichtungen des ambulant betreuten Wohnens (Person, die Einrichtung verbotswidrig betritt)

- Öffnung von Ladenlokalen trotz Verbots für den Publikumsverkehr (Inhaber)

1000 bis 4000 Euro Bußgeld

- Betrieb von Gaststätten und Hotels (Inhaber)

- Öffnung von Ladenlokalen des Einzelhandels trotz Verbots (Inhaber)

25000 Euro Bußgeld

- gesetzliche Obergrenze bei mehrfachen Verstößen

Die Regelsätze gelten beim ersten Verstoß und sollen bei Folgeverstößen in der Regel verdoppelt werden. Die gesetzliche Obergrenze liegt bei 25.000 Euro.

Den kompletten Bußgeldkatalog finden Sie auf der Homepage der Landesregierung: https://corona.saarland.de/DE/service/downloads/_documents/corona-verfuegungen/dld_bussgeldkatalog.html

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