Ausgangsbeschränkungen wegen Coronavirus Welche Besuche in Wohnung oder Garten sind im Saarland an Ostern noch erlaubt?

Saarbrücken · Freunde oder Bekannte in deren Wohnung oder zum Grillen im Garten zu besuchen, ist im Saarland strikt untersagt - anders als in anderen Bundesländern.

Coronavirus: Was ist in Saarland an Ostern noch erlaubt?
Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Die saarländische Landesregierung hält an strengen Vorgaben fest: "Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, dürfen weder besucht noch in der eigenen Wohnung empfangen werden". Bei Missachtung drohen hohe Bußgelder. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Folgende Besuche in Wohnung oder Garten sind erlaubt:

  • beim Lebenspartner, wenn er eine getrennte Wohnung hat
  • bei eigenen Kindern, die bei getrennt lebendem Elternteil wohnen
  • bei pflegebedürftigen Eltern, Großeltern, Verwandten (Achtung: Nicht in Einrichtungen mit Besuchsverbot)

Folgende Besucher dürfen Sie in Ihrer Wohnung oder Ihrem Garten empfangen:

  • den Lebenspartner, wenn er eine getrennte Wohnung hat
  • eigene Kinder, die bei einem getrennt lebenden Elternteil wohnen
  • Gewerbetreibende, die in die Wohnung müssen, z.B. Handwerker für eine dringende Reparatur (Wasserschaden, Stromausfall)

Folgende Besuche sind in Wohnung oder Garten untersagt:

  • bei Verwandten (Ausnahmen siehe oben)
  • bei Freunden
  • bei Nachbarn

Weitere Informationen zu den Ausgangsbeschränkungen finden auf der Corona-Webseite der Landesregierung (www.corona.saarland.de).

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