Siedlung: keine Gefahr in den Laubengängen

St Johann · Entwarnung gibt die Saarbrücker gemeinnützige Siedlungsgesellschaft (SGS) jetzt für die Bewohner des Hauses Mecklenburgring 53. Die SGS versichert, eine „eingehende Prüfung“ der Betonböden und Beton-Brüstungsplatten in den Laubengängen „hat ergeben“, dass dort „keine Gefahr“ besteht.

 Diese Balken sichern die Brüstung am Laubengang im 7. Stock des Hauses Mecklenburgring 53. SZ-Archivfoto: SGS GmbH/Dillhöfer

Diese Balken sichern die Brüstung am Laubengang im 7. Stock des Hauses Mecklenburgring 53. SZ-Archivfoto: SGS GmbH/Dillhöfer

Alles begann mit einer Routinekontrolle - am Freitag, 22. April: Fachleute der SGS nahmen das Gebäude Mecklenburgring 53 unter die Lupe. Sie entdeckten, dass sich im 7. Stock - vom Eingang her gesehen - vorn rechts direkt neben dem Treppenhaus die erste Betonplatte der Brüstung um fünf Zentimeter vom Haus weg geneigt hatte.

Daraufhin sicherte die SGS diese Platte wie folgt: Im Laubengang darunter, also im 6. Stock, stellte die SGS direkt neben dem Treppenhaus rechts und dann noch ein paar Meter weiter Stahlstützen auf und klemmte mit diesen Stützen große Balken unter den Gang vom 7. Stock - und unter die schräge Brüstungsplatte.

Weitere Stahlstützen postierte die SGS in einer Linie in allen darunter liegenden Laubengängen sowie zwischen dem untersten Gang und der Erde. Ein paar Meter links vom Treppenhaus installierte die SGS - ebenfalls vom 6. Stock abwärts - die gleiche Konstruktion.

Außerdem wurde im 7. Stock am Treppenhaus - also direkt senkrecht entlang der schrägen Platte - ein großes Kantholz angebracht. Das dient quasi als Schiene für die schräge Platte.

Wenn sich die Platte vom Boden des Laubenganges lösen würde, dann stünde sie trotzdem fest auf den daruntergeklemmten Balken - während das Kantholz verhindert, dass sie vom Haus weg kippt und in die Tiefe stürzt.

Zwei weitere Brüstungsplatten, die sich zwar noch nicht wesentlich bewegt hatten, die den Fachleuten aber trotzdem verdächtig erscheinen, wurden ebenfalls mit Balken und Stahlstützen gesichert.

Die Laubengänge selbst - so versicherte die SGS bereits damals - waren zu keiner Zeit in Gefahr. Selbst wenn eine Brüstungsplatte abbreche, bleibe der Boden des Ganges unversehrt. Lediglich zirka zwei Meter Brüstung müssten dann ersetzt werden.

Noch im April beauftragte die SGS ein Büro für Statik und Betonsanierung damit, die Boden- und Brüstungsplatten aller Laubengänge zu untersuchen. Die Mieter wurden "per Anschreiben und Aushang informiert". Jetzt liegt das Ergebnis dieser Untersuchung vor. Die SGS erklärt, "lediglich acht" Brüstungsplatten seien schadhaft - von insgesamt 135 im ganzen Haus.

Alle Brüstungsplatten sind Teile von Bauelementen, die aus Brüstung und Bodenplatte bestehen. Die Brüstungsplatten gehen von den Bodenplatten im rechten Winkel nach oben. Mehrere Elemente hintereinander ergeben einen Laubengang.

Die SGS kündigt an, sie werde die acht schadhaften Brüstungsplatten von ihren Bodenplatten abschneiden lassen - und durch Geländer ersetzen: "Gleichzeitig werden Schäden an den Bodenplatten der Laubengänge beseitigt. Dafür wird der Betonbelag abgetragen und neu aufgebracht." Voraussichtlich Ende September sollen die Reparaturen beginnen. Die SGS schätzt, dass sie dafür rund 65 000 Euro ausgeben muss, und versichert, sie werde zur Mieterversammlung einladen, sobald die Details feststehen.

Wenn die kaputten Brüstungsplatten durch Geländer ersetzt sind, wird die Sicherung aus Balken und Stahlstützen abgebaut. Bis 2020 will die SGS das Gebäude komplett sanieren und isolieren.

Das Haus Mecklenburgring 53 wurde Ende der 60er Jahre in Plattenbauweise - also überwiegend aus Betonfertigteilen - errichtet. 1969 war es fertig. Im Haus sind insgesamt 81 Wohnungen, die man über die Laubengänge erreicht. Die SGS betonte schon im April, dass die Laubengänge im Gebäude Mecklenburgring 53 nicht zu vergleichen sind mit den Balkonen der Einfamilienreihenhäuser auf dem Eschberg. 2015 war in der Rostocker Straße einer dieser Balkone abgebrochen - die Stadt hatte damals alle Eigentümer von Balkonen dieser Bauart schriftlich über die Ursachen des Abbruchs informiert.

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