Wieder Großrazzia gegen Steuerbetrüger

Saarbrücken · Im Kampf gegen Steuerhinterziehung haben saarländische Fahnder erneut zugeschlagen. Sie arbeiten derzeit eine Liste mit tausenden Datensätzen einer Luxemburger Bank ab. Bereits im März hatte es 57 Durchsuchungen gegeben.

Saarländische Steuerfahnder sind erneut gegen Dutzende mutmaßliche Steuerhinterzieher vorgegangen. Nach einer Großrazzia mit 57 Durchsuchungen Mitte März kreuzten die Fahnder in den vergangenen Tagen nun bei 40 weiteren Privatwohnungen und Betrieben auf. Dies berichtete der Leiter der saarländischen Steuerfahndung, Michael Ehm, am Mittwoch im Landtags-Finanzausschuss. "Wir haben umfangreiches Beweismaterial sichergestellt", so Ehm.

Basis für die Durchsuchungen sind demnach Datensätze zu Kapitalanlegern einer Luxemburger Bank. Nach SZ-Informationen handelt es sich um die staatseigene Luxemburger Sparkasse. Die Datensätze - insgesamt mehrere tausend mit Bezug zum Saarland - waren der hiesigen Steuerverwaltung im Januar von Ermittlern aus Nordrhein-Westfalen überlassen worden.

Der Weg, den die Daten bis zur Steuerfahndung in der Mainzer Straße in Saarbrücken genommen haben, ist kurios: Ein Informant, der das große Geld machen wollte, hatte die Daten bei der Bank gestohlen und Behörden in Frankreich und Rheinland-Pfalz Testlieferungen angeboten. Doch den NRW-Fahndern gelang das Kunststück, die kostenlosen Kostproben des Informanten so zusammenzufügen, dass ein Ankauf der Daten gar nicht mehr nötig war. Bei einem großen Teil der mehreren tausend Kapitalanleger war schnell klar, dass sie sich korrekt verhalten haben und sich nichts zu Schulden haben kommen lassen. Um die anderen kümmert sich die Steuerfahndung, die seit einigen Monaten unter neuer Führung steht. Für die Schlampereien der Vergangenheit (die SZ berichtete) ist sie nicht verantwortlich.

Bei den Durchsuchungen in der vergangenen Woche wie auch im März waren jeweils 41 Beamte im Einsatz - die Steuerfahndung war eigens um sechs Beamte aus der Betriebsprüfung aufgestockt worden. Etliche Kapitalanleger hätten sich kooperativ gezeigt, indem sie ihre Bankunterlagen zur Verfügung gestellt oder ein Geständnis abgelegt hätten, sagte Chef-Fahnder Ehm. "Aber auch bei den Kapitalanlegern, die sich weniger kooperativ zeigten, haben wir Bankunterlagen gefunden und sichergestellt." Es sei nun an den Beschuldigten nachzuweisen, in welcher Höhe sie ausländische Kapitaleinkünfte erzielt hätten. Das Finanzamt sei ansonsten berechtigt, Kapitaleinkünfte für die steuerlich noch offenen Zeiträume zu schätzen. Dies könne auch strafrechtliche Folgen für die Betroffenen haben.

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