Taschengeld-Kürzung betrifft nicht nur Sprachkurse der Asylbewerber

Saarbrücken · Die umstrittene Kürzung des Taschengeldes für Asylbewerber in der Landesaufnahmestelle Lebach um zehn Euro im Monat bezieht sich nicht nur auf Sprachkurse . Als "nicht existenznotwendig" werden in der Begründung des kürzlich in Kraft getretenen Bundesgesetzes auch aufgeführt: Fernsehgeräte , Video- und DVD-Player, Computer, PC-Zubehör und Software, langlebige Gebrauchsgüter wie Musikinstrumente und Hobby-Kurse, zum Beispiel Töpferkurse, Musik- oder Reitunterricht.

Bislang waren Ausgaben für diese Bereiche im monatlichen Taschengeld von 145 Euro mit jeweils wenigen Euros für eine rechnerisch entsprechend lange Ansparphase eingerechnet.

Nun schreibt die Bundesregierung, die Einstufung als "nicht bedarfsrelevant" fuße auf der Einschätzung, "dass die betreffenden Ausgaben nicht als existenznotwendiger Grundbedarf anzuerkennen sind, solange die Bleibeperspektive der Leistungsberechtigten ungesichert und deshalb von einem nur kurzfristigen Aufenthalt auszugehen ist".

Das monatliche Taschengeld wurde mit dem am 17. März in Kraft getretenen Gesetz für Alleinstehende von 145 auf 135 Euro reduziert. Im Saarland werden nur 122 Euro in bar ausbezahlt, weil Hygiene-Artikel seit Jahresbeginn als Sachleistungen ausgegeben werden.

Innenminister Klaus Bouillon (CDU ) erhofft sich von einer Reduzierung des Taschengeldes geringere Anreize für Menschen, aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland zu kommen. Die Grünen, aber auch Teile der SPD , sehen diesen Schritt äußerst kritisch.

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