Stadt will Geld von Hauseignern am St. Johanner Markt

Saarbrücken. Mehr als 30 Jahre nach dem Beginn der Sanierung des St. Johanner Marktes wird das frühere Rotlichtviertel im Herzen der Landeshauptstadt zum Fall für das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis. Dort geht es in einem Musterprozess um die Frage, ob und in welcher Höhe die Grundeigentümer in Sanierungsgebieten für die Kosten der Sanierung mitzahlen müssen

 Der St. Johanner Markt nach der Sanierung. Foto: Oliver Dietze

Der St. Johanner Markt nach der Sanierung. Foto: Oliver Dietze

Saarbrücken. Mehr als 30 Jahre nach dem Beginn der Sanierung des St. Johanner Marktes wird das frühere Rotlichtviertel im Herzen der Landeshauptstadt zum Fall für das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis. Dort geht es in einem Musterprozess um die Frage, ob und in welcher Höhe die Grundeigentümer in Sanierungsgebieten für die Kosten der Sanierung mitzahlen müssen. Befürworter dieser Beitragspflicht gibt es in all den saarländischen Kommunen, in denen es bislang größere Sanierungsprojekte gab. Ihr Motto: Durch die vom Steuerzahler finanzierten Arbeiten wurde der Wert der einzelnen Grundstücke vor Ort gesteigert. An dieser Werterhöhung sei der Fiskus über Ausgleichsbeiträge zu beteiligen. Damit zum konkreten Fall des St. Johanner Marktes. In dieses Gebiet zwischen Bahnhofstraße und Mainzer Straße, zwischen Staatstheater und Rathaus waren in den Jahren 1977 bis 2001 von der öffentlichen Hand insgesamt fünf Millionen Euro investiert worden. Rund die Hälfte, 2,5 Millionen Euro, hat die Stadt nach dem Ende der Sanierung im Jahr 2003 von rund 240 Grundeigentümern eingefordert. Etwa 130 der Betroffenen haben sich gegen diese Beitragsbescheide gewehrt. Einer dieser Fälle, er betrifft einen Bescheid über 49 000 Euro, wurde gestern vor dem Oberverwaltungsgericht verhandelt. Dabei wurde deutlich, dass grundsätzlich gegen die Erhebung von solchen Sanierungsbeiträgen nichts zu sagen ist. Sie sind im Baugesetzbuch geregelt. Maßstab für die Höhe des Beitrages ist der im Zuge der Sanierung gestiegene Wert des einzelnen Grundstückes. Vereinfachtes Beispiel: In der Stadt sind die reinen Bodenpreise zwischen 1977 und 2001 um 80 Prozent gestiegen. Am St. Johanner Markt um 100 Prozent. Diese 20 Prozent mehr wären der Sanierungsgewinn für die Grundeigentümer. Die Stadt geht davon aus, dass sich der Wert eines Quadratmeters Boden (ohne Gebäude) am Markt sanierungsbedingt um Werte zwischen 39 und 115 Euro erhöht hat. Die Unterschiede ergeben sich aus Lage, Größe des Geländes und anderen Faktoren, die allesamt in eine komplexe Prozentrechnung eingeflossen sind. Ob diese Berechnung in dieser Form nachvollziehbar und zutreffend ist, darüber wollen die Richter nun beraten. Der Prozess wurde auf Dezember vertagt.

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