Was darf der Rechnungsausschuss prüfen?

Riegelsberg. Mit der Rechnungsprüfung wird kontrolliert, ob eine Stadt oder Gemeinde mit ihren Finanzen korrekt umgegangen ist. So kann dass Ergebnis einer Rechnungsprüfung durchaus interessant sein. Im Riegelsberger Gemeinderat wurde es allerdings sogar schon ohne Ergebnis interessant

Riegelsberg. Mit der Rechnungsprüfung wird kontrolliert, ob eine Stadt oder Gemeinde mit ihren Finanzen korrekt umgegangen ist. So kann dass Ergebnis einer Rechnungsprüfung durchaus interessant sein. Im Riegelsberger Gemeinderat wurde es allerdings sogar schon ohne Ergebnis interessant. Als es nämlich im Vorfeld darum ging, was der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) des Gemeinderates überprüfen darf, wollte der Bürgermeister eine erweiterte Prüfung, die auch die Eigenbetriebe der Gemeinde miteinbezog, nicht zulassen, und stand damit allein gegen alle Fraktionen.In Riegelsberg gehören dem RPA jeweils ein Vertreter der SPD-, CDU-, FDP-, Linke- und Grünenfraktion des Gemeinderates an. Bisher hatte der Ausschuss nur das Finanzgebaren der Gemeindeverwaltung überprüft. Jetzt möchte er diese Prüfung auch auf den Hallen- und Bäderbetrieb, den Abwasserbetrieb und das Gemeindewasserwerk ausweiten. Der Rat stimmte der Forderung in seiner jüngsten Sitzung auch zu. Bürgermeister Klaus Häusle (SPD) jedoch wird gegen diesen Beschluss Widerspruch bei der Kommunalaufsicht einlegen. Er vertritt die Meinung, dass nur ein Rechnungsprüfungsamt oder externe Prüfer berechtigt sind, die Finanzen der Eigenbetriebe zu überprüfen. Der Gemeinderat könne jedoch nicht eine Prüfung der Eigenbetriebe an den Prüfungsausschuss delegieren, so Häusle, "das Kommunale Selbstverwaltungsgesetz (KSVG) lässt dazu keine unterschiedliche Rechtsauffassungen zu. Der Rechnungsprüfungsausschuss tritt nicht an die Stelle des Rechnungsprüfungsamtes, weil nicht vorhanden". Diese Antwort war eine Steilvorlage für Hartmut Huber (FDP): "Hier herrscht eine Rechtsauffassung, da biegen sich mir die Fußnägel um 90 Grad. Der Bürgermeister sagt, laut KSVG ist das so, da brauchen wir nicht mehr drüber zu diskutieren. Wir tun Ihnen den Gefallen nicht, Herr Bürgermeister. Wir würden uns statt schwäbischer Dickköpfigkeit mehr saarländische Diskussionsbereitschaft wünschen." Huber weiter: "Laut KSVG hat der Prüfungsausschuss das Recht und die Möglichkeit, einzelne Kapitel und Konten der Gemeinde zu prüfen. Bei Eigenbetrieben soll das nicht möglich sein? Das ist schlichtweg falsch."

Auch Volker Christmann (CDU) widersprach dem Bürgermeister: "Wir haben hier in Riegelsberg kein Rechnungsprüfungsamt, sondern Männer und Frauen aus der Mitte des Gemeinderates übernehmen ehrenamtlich die Rechnungsprüfung. Das ist eine Sache, die man nicht hoch genug bewerten kann. Es geht deshalb nicht um die Frage, wer ist Abschlussprüfer, sondern nur um die Frage, wer ist berechtigt nachzuschauen." Sogar Häusles Parteikollegen waren anderer Auffassung als ihr Bürgermeister. So sagte SPD-Fraktionssprecher Ingbert Horn: "Es gibt zwei unterschiedliche Auffassungen zur Rechnungsprüfung. Wir teilen die Meinung des Ausschusses." Einstimmig - bei Enthaltung der Grünen - beschloss der Rat deshalb, dass der RPA künftig auch die Eigenbetriebe kontrollieren kann.

Nachdem Häusle erklärt hatte, er werde Einspruch erheben und diesen Beschluss der Kommunalaufsicht vorlegen, bot er dem Gemeinderat einen "Selbstheilungsprozess" an. Also eine erneute Abstimmung über die Beschlussvorlage. Doch das Ergebnis der zweiten Abstimmung war identisch mit der ersten Abstimmung.

Foto:Becker & BredelFoto: Gemeinde Riegelsb.

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