Kommunalwahl Verwirrung um Wahlbenachrichtigungen

Regionalverband · Muss die Adresse des Wahllokals auf den Wahlbenachrichtigungen angegeben werden? Die Meinungen darüber gehen auseinander. In Quierschied fehlte jedenfalls die Adresse.

 Für die Stimmabgabe gelten strenge Verwaltungsvorschriften.

Für die Stimmabgabe gelten strenge Verwaltungsvorschriften.

Foto: dpa/Oliver Dietze

Am 26. Mai wird gewählt. Das Europäische Parlament ebenso wie die Regionalverbandsversammlung, der Regionalverbandsdirektor und natürlich die Stadt-, Bezirks-, Gemeinde- und Ortsräte. In etlichen Kommunen wird auch die Verwaltungsspitze neu bestimmt. Die Wahlberechtigten haben in den letzten Wochen dazu die sogenannte „Wahlbenachrichtigung“ erhalten – ein amtliches Stück Papier, auf dem unter anderem der Wahlraum aufgeführt ist, in dem die Stimmberechtigten ihr Votum abgeben können. Dabei ist in der Regel die Nummer des Wahllokals und dessen Adresse angegeben, damit gerade Neuwähler oder Zugezogene wissen, wo sie zur Stimmabgabe schreiten können. In Quierschied wurden aber Wahlbenachrichtigungen verschickt, auf denen diese nicht unwichtige Information fehlte. „Die Adresse muss laut Gesetz nicht in der Benachrichtigung stehen. Es handelt sich dabei ja nur um eine Bestätigung, dass man im Wahlverzeichnis steht“, klärt Quierschieds Hauptamts- und Gemeindewahlleiter Axel Matheis auf, „wir haben im Anzeiger dieser Woche die Wahllokale und die entsprechenden Nummern veröffentlicht. In der Woche vor der Wahl findet man dort dezidiert, welche Straße zu welchem Wahlbezirk und somit zu welchem Wahllokal gehört.“

Diese Auffassung wird beispielsweise in Völklingen nicht geteilt. „Wir gehen nicht davon aus, dass Wählerinnen und Wähler den amtlichen Anzeiger lesen“, sagt Simone Haselmann, die für Wahlen zuständige Mitarbeiterin im Völklinger Rathaus, „wir sehen da auch keinen Ermessensspielraum und haben natürlich die Adressen der Wahllokale aufgedruckt. Das gehört einfach dazu.“

Auch Heusweiler hat die Adressen auf die Benachrichtigungen gedruckt. Es seien aber ohnehin alles markante und bekannte Gebäude. „Bei uns ist der Aufwand diesmal nicht nur wegen der Vielzahl der Wahlen höher“, berichtet Klaus Thinnes, der Gemeindewahlleiter in Heusweiler, „ein Briefwahlbezirk der Gemeinde wurde vom statistischen Landesamt ausgewählt, um Daten über das Wahlverhalten verschiedener Altersgruppen zu ermitteln.“ Hier werden die Stimmzettel mit einem Unterscheidungsmerkmal versehen, dass beispielsweise eine altersgemäße Zuordnung ermöglicht. Darüber aber den einzelnen Wähler zu ermitteln, ist ausgeschlossen.

Wer übrigens Briefwahl machen oder am Wahltag in einem anderen als dem zugewiesenen Wahllokal abstimmen möchte, braucht einen Wahlschein. Den kann man mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Formular beantragen. Die Fristen und Öffnungszeiten der Wahlbüros zur Briefwahl können in den einzelnen Kommunen leicht variieren, daher ist eine frühzeitige Nachfrage im jeweiligen Rathaus erforderlich.

Nicht nur das Wahlamt der Landeshauptstadt sucht noch engagierte Bürgerinnen und Bürger für eine eventuelle Stichwahl am Pfingstsonntag, 9. Juni. „Aber auch für den ersten Termin am 26. Mai werden für einzelne Wahllokale noch Beisitzerinnen und Beisitzer benötigt“, sagt Pressesprecher Thomas Blug, „zu den Aufgaben gehören beispielsweise die Ausgabe der Stimmzettel, die Auszählung der Stimmen und die anschließende Feststellung des Wahlergebnisses für das Wahllokal“. Die Helferinnen und Helfer erhalten je nach Aufgabe für ihre Mitarbeit ein „Erfrischungsgeld“.

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