Teilweise „rechts- und verfassungswidrig“ Datenschutzzentrum kritisiert neues Polizeigesetz

Saarbrücken · Landesdatenschutzbeauftragte Monika Grethel hält den Gesetzentwurf für teilweise rechts- und verfassungswidrig. Eine unabhängige Kontrolle werde blockiert.

 (Symbolbild)

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Foto: dpa/Silas Stein

Das unabhängie Datenschutzzentrum des Landes kritisiert das neue saarländische Polizeidatenverarbeitungsgesetz. Innenminister Klaus Bouillon (CDU) hatte den Gesetzentwurf Anfang des Jahres in den Landtag eingebracht. Am Donnerstag beriet der Innenausschuss über das geplante Gesetz. Die Landesdatenschutzbeauftragte Monika Grethel (parteilos) äußerte schwere Bedenken. Der Entwurf sei teilweise rechts- und verfassungswidrig. Zudem werde die Kontrollfunktion des Datenschutzzentrums gegenüber der Polizei eingeschränkt.

Grund sei vor allem die Eile, die beim Gesetzentwurf an den Tag gelegt werde. Denn die Zeit dränge. Mit dem Gesetz soll die polizeiliche Datenverarbeitung an europäische Datenschutzstandards und -vorgaben sowie verfassungsrechtliche Anforderungen angepasst werden. Eigentlich hätte die EU-Richtlinie bereits 2018 umgesetzt werden müssen. Da dies bislang nicht erfolgt ist, hat die Europäische Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Insbesondere der Passus, dass das unabhängige Datenschutzzentrum des Landes schweren Verstößen gegen den Datenschutz nur dann nachgehen darf, wenn das Innenministerium zustimmt, widerspreche „dem Konzept einer unabhängigen Aufsicht“. Zudem sei ein „derartiges Prozedere“ auch nicht mit den EU-Richtlinien vereinbar, weil das „Vorgehen der Polizei somit auch einer gerichtlichen Kontrolle entzogen werden kann“.

Das Gesetz würde der Polizei auch mehr Befugnisse einräumen, etwa bei der Überwachung. Die soll bereits dann möglich sein, bevor eine konkrete Gefahr überhaupt droht. Doch der „Gefahrenbegriff“ sei in dem Entwurf nicht eindeutig festgelegt, gibt Grethel zu bedenken. Das führe zu „erheblichen Auslegungsunsicherheiten“.

Auch beim Thema Datenspeicherung und -nutzung müsse nachgebessert werden. „Der Gesetzentwurf behandelt im Hinblick auf die Speicherung personenbezogener Daten in Vorsorgedateien solche Personen, gegen die ein begründeter Verdacht besteht, dass sie eine Straftat begangen haben wie bereits verurteilte Straftäter“, heißt es in der Stellungnahme des Datenschutzzentrums. Das widerspreche beispielsweise der „Unschuldsvermutung“.

Grethel fordert den Landtag auf, ihre datenschutzrechtliche Kritik zu berücksichtigen und im Gesetzgebungsverfahren sicherzustellen, dass „eine unbeeinflusste datenschutzrechtliche Kontrolle der Polizeibehörden möglich bleibt“.

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