Strengere Regeln in der Fleischindustrie Gemischte Reaktionen aus dem Saarland zum Minister-Papier

Saarbrücken · Das von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) vorgelegte Eckpunktepapier für strengere Regeln in der Fleischindustrie stößt im Saarland auf ein geteiltes Echo.

Gewerkschaft im Saarland kritisiert neue Regeln für Fleischindustrie
Foto: dpa/Jan Woitas

Der saarländische Umweltstaatssekretär Sebastian Thul (SPD) begrüßte den Vorstoß. Da viele der Arbeiter nur über „eingeschränkte Sprachkenntnisse verfügen und keine Möglichkeit haben, auf dem Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden, besteht ein besonderes Schutzbedürfnis“, sagte Thul.

Kritik kam dagegen von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) im Saarland. So werde in dem Entwurf etwa nicht ausreichend zwischen den Begriffen „Leiharbeit“ und „Werkvertrag“ getrennt. „Leiharbeit ist nicht das Problem in der Fleischindustrie“, sagte NGG-Saar-Geschäftsführer Mark Baumeister. Leiharbeiter unterlägen „klar der Mitbestimmung durch Betriebsräte und dem Auftraggeber und sind voll in die jeweilige Betriebsorganisation eingebunden“. Bei Werkvertragsnehmern sehe das anders aus. „Hier werden Menschen fragwürdig untergebracht“, kritisiert Baumeister. „Sie haben keinen Kontakt zur Stammbelegschaft, kein Betriebsrat ist für sie zuständig.“ Das werde auch von saarländischen Unternehmen ausgenutzt, die durch die Werkverträge beispielsweise Sozialversicherungsbeiträge einsparen würden, so der Vorwurf.

Auch wenn es im Saarland keine derart großen Schlachtbetriebe wie in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein gebe – auch hierzulande seien Leiharbeiter in der Branche beschäftigt, sagte Staatssekretär Thul. Aufgrund der geringen „Zahl derer, die bei uns als Saison-, Leih- oder Werkvertragsarbeitskräfte untergebracht sind, sieht man aber schon, dass man keine großen Sammelunterkünfte benötigt“, so Thul.

Verlässliche Daten habe das Land hierzu allerdings nicht, wie der Staatssekretär bereits am Dienstag eingeräumt hatte. „Die Betriebe sind nicht verpflichtet, uns mitzuteilen, wo ihre Mitarbeiter untergebracht sind“, sagte Thul. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz könne bisher nur Sammelunterkünfte auf dem Betriebsgelände kontrollieren. „Da sind wir auf die Kooperation mit den Betrieben angewiesen.“ 

Nicht nur der Entwurf von Bundesminister Heil soll den Landesbehörden nun mehr Kontrollmöglichkeiten geben. So will das Saarland mit dem geplanten „Schrottimmobilien-Gesetz“ Möglichkeiten schaffen, umstrittene Unterkünfte genauer zu kontrollieren. „Dieses Gesetz wird uns in Zukunft mit Sicherheit eine große Hilfe sein – sowohl für die Ortspolizeibehörden als auch für uns“, erklärte Thul.

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