Es ist zu laut in Reiskirchen Neue Lärmschutzwand an A 6 geplant

Reiskirchen · Die höhere Variante soll die Reiskircher besser vom Autobahnkrach abschirmen. Die Planungen laufen seit März 2019, wann Baubeginn ist, steht allerdings noch nicht fest.

 Der Beginn der Lärmschutzwand an der A6 in Reiskirchen, hier aufgenommen von der Straße "In der Hohl", die unter der Autobahn Richtung Reit- und Fahrverein führt.

Der Beginn der Lärmschutzwand an der A6 in Reiskirchen, hier aufgenommen von der Straße "In der Hohl", die unter der Autobahn Richtung Reit- und Fahrverein führt.

Foto: Eric Kolling

Der Autobahnlärm ist seit Jahren ein großes Thema in Reiskirchen – gerade bei den Anwohnern direkt an der Autobahn A 6, deren Gärten fast unmittelbar an die Schallschutzwand grenzen und die nicht zuletzt bei vorbeirasenden Lastern ihre (Ein-)Schlafprobleme haben. Reiskirchens Ortsvertrauensmann Erich Scherer (CDU) erklärt, er werde auf das Thema seit Jahren immer wieder angesprochen und habe entsprechende Kritik auch schon an Stadt und Land weitergetragen. Von dort habe es geheißen, die Anlieger sollten sich nicht so anstellen – schließlich seien die Grundstücke direkt an der A 6 auch günstiger an sie veräußert worden. Aktuell sei ihm nichts davon bekannt, dass ein besserer Lärmschutz kommen soll.

Allerdings gibt es einen Hoffnungsschimmer für die lärmgeplagten Anwohner: Die Erneuerung der Lärmschutzwand soll nunmehr angegangen werden, wie eine Anfrage beim Wirtschaftsministerium ergeben hat. Geschehen soll dies im Zuge der grundhaften Sanierung der A 6 zwischen der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz und dem Autobahnkreuz Neunkirchen. Ein entsprechender Planungsauftrag ist nach einer europaweiten Ausschreibung im März 2019 an eine Bietergemeinschaft aus dem Saarland vergeben worden, wie Kathrin Fries, Sprecherin des Saar-Wirtschaftsministeriums, auf Anfrage erklärt. Gegenstand des Vertrags seien Objektplanung Autobahn, Entwässerung, die Landschaftspflege sowie sämtliche Brücken und Lärmschutzwände. Allerdings: „Der Zeitpunkt der Umsetzung dieses Projektes kann derzeit noch nicht gewissenhaft abgeschätzt werden“, so Fries weiter. Auch wie hoch die neuen Lärmschutzwände werden sollen, ist unklar. Rheinland-Pfalz sei zwar über das Vorhaben informiert, aber nicht direkt eingebunden. Nichts zu tun habe die Maßnahme indes mit der Erneuerung der Anschlussstellen Homburg und Homburg-Ost. Diese stellten eigene Planungsmaßnahmen dar.

Die aktuell vier bis fünf Meter hohen Lärmschutzwände in dem Bereich wurden – beginnend ein Stück hinter der Raststätte in Richtung Zweibrücken und führend bis nahe der Brücke über die L 118 – in den 1990er Jahren als Maßnahme der Lärmsanierung errichtet, geplant nach den damals gültigen Immissionsgrenzwerten (IGW). Lärmsanierung bedeutet im Gegensatz zur sogenannten Lärmvorsorge, dass die Belastung nicht so hoch ist, dass ein rechtlicher Anspruch der Anlieger auf Lärmschutz besteht. Der Baulastträger kann freiwillig eine Lärmschutzwand bauen, muss dies aber nicht tun.

Dass an der A 6 die Wände heute zu niedrig sind und damit zu wenig Geräusche abschirmen, zeigte sich laut Ministerium im Herbst 2016, als es eine Anfrage aus der Stadt bezüglich des Lärms gab. Der Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) hatte laut der Behörde daraufhin im November 2016 den Auftrag zur lärmtechnischen Berechnung an ein Ingenieurbüro erteilt. „Man geht davon aus, dass ab einem Bereich größer 70 Dezibel (A) tags und 60 Dezibel (A) nachts gesundheitliche Risiken entstehen könnten. Diese Werte wurde vereinzelt nachgewiesen, sodass mit der vorübergehenden Anordnung auf 100 km//h diesem Umstand Rechnung getragen wird“, erklärt Fries.

Die Belange des Lärmschutzes würden auch innerhalb des derzeitig stattfindenden planfeststellungsersetzenden Bebauungsplanverfahren der Stadt Homburg für die Anschlussstelle (AS) Homburg-Ost, wie auch in einem zukünftigen Planfeststellungsverfahren für die grundhafte Erneuerung der A6 zwischen Landesgrenze RLP und Autobahnkreuz NK behandelt. Hierbei würden die Belange des Lärmschutzes auf Grundlage der Lärmvorsorge gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz mit deutlich niedrigeren Grenzwerten als bei der Lärmsanierung geprüft.

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