Rotmilan in Schiffweiler Am Rotmilan scheiden sich die Geister

Schiffweiler · Die Gemeinde Schiffweiler betont, bei den Fällungen an der L 297 vor einigen Wochen blieb der Horst des Greifvogels unversehrt. Nabu: Gebiet als Brutstätte nicht mehr nutzbar.

 Der Nabu sorgt sich um den Rotmilan, nachdem alte Robinien an der L 297 gefällt wurden. Das Rathaus Schiffweiler verteidigt die Fällungen.

Der Nabu sorgt sich um den Rotmilan, nachdem alte Robinien an der L 297 gefällt wurden. Das Rathaus Schiffweiler verteidigt die Fällungen.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Das Abholzen alter Robinien an der Landstraße 297 zwischen Schiffweiler und Ottweiler hat für einiges Aufsehen gesorgt. Die Nabu-Ortsgruppe von Schiffweiler hatte im Dezember erklärt, abgesehen von dem Altholzbestand hätte man auch an den Rotmilan denken müssen, der in diesem Bestand seit mehreren Jahren erfolgreich brüte (die SZ berichtete). Der Nabu vermisst die Verhältnismäßigkeit, ihr Vorsitzender Peter Treitz sagt: „Hier wurde mit Kanonen auf den Rotmilan geschossen.“ Aber wer hat eigentlich geschossen? Im Dorf hieß es in den vergangenen Tagen, das Naturschutzprojekt Lik-Nord sei verantwortlich und habe ohne Rücksprache gehandelt. Das weist Ina Klaumann vom Umweltamt der Gemeinde Schiffweiler entschieden zurück. Das Gelände gehöre der Gemeinde, die es über einen forstwirtschaftlichen Vertrag vom Landesbetrieb Saarforst bewirtschaften lässt. In dem konkreten Fall habe es zwischen Forst und Rathaus im Vorfeld einen Ortstermin gegeben. Die Rathaus-Mitarbeiterin betont zudem, es wurde kein Rotmilan-Horst zerstört bei den Fällarbeiten. Lediglich im Umfeld des Horstes sei gefällt worden, der Horstbaum selbst und weitere umliegende Bäume sind demnach nicht betroffen.

Nabu hat andere Einschätzung

Also alles halb so schlimm? Ronald Brück vom Nabu sieht das anders. Der besagte Altholzbestand sei zu Zweidrittel weg. Der Rotmilan werde diesen Horst nicht mehr nutzen, weil er jetzt ganz nahe an der gerodeten Fläche liege, vielleicht fünf Meter vom Rand entfernt, und somit nicht mehr ausreichend Schutz biete. Im Saarland gebe es eine Horstschutzvereinbarung, die eine Schutzzone von 30 Metern rund um einen solchen Horst vorsehe. Ob der Rotmilan nach seinem Winterquartier in Spanien nochmal auf die Fläche am  Striet zurückkehre, bleibe abzuwarten. Besonders ärgerlich findet der Naturschützer, dass es im Internet eine für alle Behörden zugängliche Plattform gebe, die Brutplätze ausweise. Die sei aber nicht überall bekannt.

Rathaus zu den Hintergründen

Die Gemeinde erläutert die Fällungen an der Landstraße so: „Hintergrund der Maßnahme waren Verkehrssicherungsgründe. Die Notwendigkeit wurde bei Kontrollen durch Saarforst festgestellt. Es handelte sich um bruchgefährdetet Altbäume im unmittelbaren Straßenumfeld.“ Während der Nabu davon spricht, die Bäume hätten eine Neigung von der Straße weg gehabt, heißt es im Schiffweiler Rathaus, dass zahlreiche Baumkronen sehr wohl in Richtung Straße ausgerichtet gewesen waren. Die Bäume innerhalb des Bestandes waren demnach dünn und hoch. Das Rathaus: „Durch die Freistellung bei der Entnahme der unmittelbaren Straßenbäume wäre somit die Bruchgefahr dieser Bäume weiter erhöht worden, zumal es sich bei dem Standort um ein gestörtes Gelände aufgrund von Abgrabungen und Aufschüttungen handelt.“ Aufgrund dieser Kontrollergebnisse habe man entschieden, den Bestand im Abstand von einer Baumlänge zur Landstraße zu roden, um Gefahren durch Baumbruch entlang der Straße auszuschließen.

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