Nabu verärgert Nabu: Brutplatz des Rotmilan zerstört

Schiffweiler · Peter Treitz, Vorsitzender der Schiffweiler Ortsgruppe, ist schockiert über Rodung an Landstraße.

 Durch die großräumige Abholzung der letzten Altholzbestände an der Landstraße 297 nach Ottweiler ist der Rotmilan-Brutplatz verschwunden, so der Nabu Schiffweiler.

Durch die großräumige Abholzung der letzten Altholzbestände an der Landstraße 297 nach Ottweiler ist der Rotmilan-Brutplatz verschwunden, so der Nabu Schiffweiler.

Foto: Nabu/Brück

Vorstands-Mitglieder der Gruppe Schiffweiler des Naturschutzbundes (Nabu) Deutschland sind empört über die großräumige Abholzung eines der letzten Altholzbestände in der Gemeinde Schiffweiler an der Landstraße 297 nach Ottweiler. Erzürnt deshalb, weil darin seit 2014 ein Rotmilan-Paar erfolgreich gebrütet hat, wie es jetzt in einer Pressemitteilung heißt. Eigentlich eine kleine Sensation, eine Besonderheit in unserer Region, so heißt es. Ronald Brück, für den praktischen Natur- und Artenschutz zuständiger Nabu-Beisitzer, dazu: „Keine zweite Vogelart konzentriert sich mit einem annähernd hohen Anteil ihrer Weltpopulation auf Deutschland wie der Rotmilan. Damit tragen wir für ihn eine außergewöhnlich hohe Verantwortung!“

Nach Aussage des zuständigen Revierförsters kam die Gemeinde mit der Abholzung dieser fast hundert Jahre alten Robinien ihrer angeblichen Verkehrssicherungs-Pflicht nach, was die Naturschützer in keiner Weise nachvollziehen können. Denn ein Teil der nunmehr gefällten Bäume stand an der Straßenböschung mit deutlicher Neigung zu einer Talsohle, aus der weitere Robinien entfernt wurden. Keiner dieser Bäume hätte bei Stürmen nach dem Gesetz der Schwerkraft auf die Landstraße fallen können. Eine solche Gefahr geht vielmehr von den auf der anderen Straßenseite stehenden Bäumen aus, die aber unversehrt blieben.

„Hier wurde mit Kanonen auf den Rotmilan geschossen!“, meint der Nabu-Vorsitzende Peter Treitz in Abwandlung eines Sprichwortes. Er vermisst bei dieser Maßnahme die Verhältnismäßigkeit, den gesunden Menschenverstand oder – wie es im Naturschutzgesetz wiederholt formuliert ist – einen „vernünftigen Grund“, so die Pressemitteilung weiter. Und der stellvertretende Nabu-Vorsitzende Günter Kirsch fragt, warum vor dieser zerstörerischen Abholzung nicht der Umweltausschuss angehört wurde. Oder die örtlichen Naturschutz-Beauftragten, wie es Paragraf 38 (2) des Saarländischen Naturschutz-Gesetzes vorschreibe.

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