Weiskircher Windräder: Mindestens 3000 müssen abstimmen

Weiskirchen. Der Gemeinderat Weiskirchen hat am Vorabend zum Vatertag in seiner Sitzung die Modalitäten für die Bürgerferagung in Sachen Windkraft, die nach den Vorgaben des Kommunales Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) möglich, aber rechtlich eigentlich nicht bindend ist, festgelegt

 Der Bau eines Mastes für ein Windrad. Foto: dpa

Der Bau eines Mastes für ein Windrad. Foto: dpa

Weiskirchen. Der Gemeinderat Weiskirchen hat am Vorabend zum Vatertag in seiner Sitzung die Modalitäten für die Bürgerferagung in Sachen Windkraft, die nach den Vorgaben des Kommunales Selbstverwaltungsgesetzes (KSVG) möglich, aber rechtlich eigentlich nicht bindend ist, festgelegt. Im März hatte er entschieden, zu dem seit längerem geplanten, aber in der Öffentlichkeit sehr kontrovers diskutierten Projekt die Meinung der Bürger einzuholen. Insbesondere über die Frage eines Quorums, also der geforderten Mindest-Wahlbeteiligung, wurde dabei kontrovers diskutiert. Schon im März hatte der Rat sich darauf verständigt, sich bei seiner Entscheidung über das Vorhaben am Ergebnis dieser Befragung zu orientieren, auch wenn diese laut KSVG rechtlich nicht bindend wäre. Aber die Mehrheit des Rates, hier insbesondere die Fraktionen von CDU und FDP, machen dafür zur Bedingung, dass 55 Prozent der Stimmberechtigten sich an der Befragung beteiligen. Ist dies der Fall wird die einfache Mehrheit entscheiden. Das bedeutet: Wenn die geforderten rund 3000 Bürger ab 16 Jahren sich beteiligen - rund 5500 Bürger können an der Abstimmung teilnehmen -, reicht eine Mehrheit von einer Stimme, um das Ergebnis für den Rat bindend zu machen. Die Fraktionen von SPD und Freien Wählern hatten sich dafür ausgesprochen, gänzlich auf ein Quorum zu verzichten, kamen mit dieser Forderung allerdings nicht durch. Die Grün-Alternative Liste (GAL) war in dieser Frage gespalten: Die Fraktion hatte im Vorfeld eine Mindestquote von 50 Prozent gefordert. Im Zuge der Vorberatungen im Hauptausschuss hatte sich Fraktionssprecher Henry Selzer dann mit der CDU auf das Quorum von 55 Prozent verständigt. Selzer sagte in der Ratssitzung am Mittwoch, dass er sich an diese Absprache halten und für die 55 Prozent stimmen werde. Fraktions-Austritt bei GAL Als Konsequenz erklärte Fraktionsmitglied Gerrit Oestreich seinen sofortigen Austritt aus der GAL-Fraktion. "Wenn das Wort der CDU mehr Gewicht hat als das der eigenen Fraktion, will ich dieser Fraktion nicht mehr angehören", begründete Oestreich seinen Schritt. Dem Rat will er aber weiterhin angehören. Bei der Abstimmung über die Mindestquote, die auf Antrag der SPD in geheimer und namentlicher Form über die Bühne ging, sprachen sich zwölf Ratsmitglieder für die Mindestquote von 55 Prozent aus, neun stimmten für die Forderung von SPD und FWG, auf ein Quorum zu verzichten, zwei Stimmen gab es für ein Quorum von 50 Prozent. In der Sitzung waren elf Mitglieder von CDU und FDP, die im Rat eine knappe absolute Mehrheit haben, anwesend. SPD, GAL und FWG waren mit zwölf Mitgliedern vertreten, hätten also nominell die Ratsmehrheit kippen können. Auch weitere wichtige Einzelheiten zu der Befragung waren im Rat umstritten. So etwa die Formulierung der Entscheidungsfrage, die die Weiskircher am 6. Juni mit "Ja" oder "Nein" beantworten müssen. Diese lautet nun: "Sind Sie für die Aufstellung von Windkraftanlagen am Rande des Wildparks entlang der Landstraße von Weiskirchen nach Zerf?"

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