Zur Bekämpfung von Straftaten Klage der Jungen Liberalen gegen Telefon-Überwachung im Saarland abgewiesen

Der FDP-Nachwuchs zog gegen ein neues Gesetz vor Gericht, das der Saar-Polizei bei der Verbrechensbekämpfung weitreichende Befugnisse gibt. Die Klage wurde abgewiesen, aber eine Anmerkung machten die Richter dennoch.

Klage der Jungen Liberalen gegen Telefon-Überwachung im Saarland abgewiesen
Foto: dpa/Yui Mok

Die Jungen Liberalen (Julis) im Saarland sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die Befugnis zum Abhören und Ausspähen von verschlüsselten Telefonaten, E-Mails oder Messenger-Unterhaltungen durch die saarländische Polizei gescheitert.

Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes wies ihre Klage gegen die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) als unbegründet ab. Sie ist im 2021 in Kraft getretenen Saarländischen Gesetz über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Polizei geregelt.

Das Gesetz erlaubt es der Polizei, zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten auch die Telekommunikation von unbeteiligten Dritten heimlich zu überwachen und aufzuzeichnen. Die Julis hatten in ihrer 30-seitigen Verfassungsbeschwerde argumentiert, dadurch könnten alle unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger überwacht werden, dies sei eine Verletzung des Fernsprechgeheimnisses.

Zwar folgten die Richter dieser Argumentation nicht, nahmen die Verfassungsbeschwerde aber zum Anlass, eine verfassungskonforme Interpretation der angegriffenen Vorschriften vorzunehmen – der Polizei also aufzuzeigen, unter welchen Voraussetzungen sie ihre neue Befugnis nutzen darf.

Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes ist die Vorschrift nämlich nur dann verfassungskonform, wenn „eine spezifische individuelle Nähe des unbeteiligten Dritten zu der aufzuklärenden Gefahr, ein deutlicher Bezug des Kontaktes zum Ermittlungsziel und infolgedessen eine nicht unerhebliche Wahrscheinlichkeit bestehen und die Maßnahme einer Aufklärung der Gefahr dienlich ist“.

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