Vorbeugung von Straftaten Verfassungsbeschwerde der Jungen Liberalen im Saarland gegen Überwachung abgewiesen

Saarbrücken · Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat eine Verfassungsbeschwerde der Jungen Liberalen Saar gegen Teile des Polizeidatenverarbeitungsgesetzes des Landes zurückgewiesen.

Saarland: Verfassungsbeschwerde der Jungen Liberalen gegen Überwachung abgewiesen
Foto: dpa/Volker Hartmann

Die Jungen Liberalen Saar gingen gegen einen Paragrafen vor, laut dem die heimliche Überwachung „unbeteiligter Dritter“ zur Vorbeugung von Straftaten gestattet ist. Dies verletze das Fernsprechgeheimnis. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes habe dies als unbegründet zurückgewiesen, teilte die Justiz in Saarbrücken mit.

Allerdings stellten die Richter klar, dass eine solche Überwachung nur unter engen Voraussetzungen erlaubt sei. Das Abhören eines „unbeteiligten Dritten“ sei nur dann gestattet, wenn eine deutliche Nähe der Person zur angenommenen Gefahr bestehe und die Maßnahme mit ausreichender Wahrscheinlichkeit zur Aufklärung beitrage.

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