Mutmaßliche Fehldiagnosen Sollte Zeugin „mundtot gemacht werden“? Saar-Ärztekammer im Pathologen-Prozess unter Druck

Saarbrücken · Im Prozess um die mutmaßlich falschen Krebsdiagnosen eines Pathologen aus St. Ingbert tritt eine Hautärztin als Zeugin auf. Der Angeklagte zeigte sie bei der Ärztekammer an, nachdem sie einen Befund angezweifelt hatte. Man habe sie „mundtot“ machen wollen, sagt sie jetzt vor dem Landgericht.

 Der angeklagte Pathologe Thomas H. im Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht.

Der angeklagte Pathologe Thomas H. im Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht.

Foto: BeckerBredel

Im Prozess um die mutmaßlichen Falschdiagnosen des Pathologen Thomas H. aus St. Ingbert rückt die saarländische Ärztekammer erneut in den Fokus. Wie reagierten ihre Verantwortlichen auf frühe Hinweise zu möglichen Fehlern des Mediziners? An diesem Montag sagt vor dem Saarbrücker Landgericht eine Dermatologin aus, die in der Vergangenheit als Oberärztin an der Hautklinik des Universitätsklinikums (UKS) arbeitete. Ihre Aussage birgt einige Sprengkraft. Sie machte ihren Berufskollegen offenbar wiederholt auf Diagnosen aufmerksam, die sie nicht habe nachvollziehen können, sagt die Hautärztin vor dem Schwurgericht.