Mutmaßliche Fehldiagnosen Sollte Zeugin „mundtot gemacht werden“? Saar-Ärztekammer im Pathologen-Prozess unter Druck

Saarbrücken · Im Prozess um die mutmaßlich falschen Krebsdiagnosen eines Pathologen aus St. Ingbert tritt eine Hautärztin als Zeugin auf. Der Angeklagte zeigte sie bei der Ärztekammer an, nachdem sie einen Befund angezweifelt hatte. Man habe sie „mundtot“ machen wollen, sagt sie jetzt vor dem Landgericht.

 Der angeklagte Pathologe Thomas H. im Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht.

Der angeklagte Pathologe Thomas H. im Prozess vor dem Saarbrücker Landgericht.

Foto: BeckerBredel