Ärztekammer-Präsident droht Gerichtsverhandlung Falsche Krebsdiagnosen und Körperverletzung mit Todesfolge – hätte Dr. Mischo das verhindern können?

Exklusiv | Saarbrücken/St. Ingbert · Muss der Präsident der Ärztekammer Saar, Dr. Josef Mischo, vor Gericht? Nach der Anklage wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung – jeweils durch Unterlassen – studieren die Richter die Akten. Am Montag soll derweil der Prozess wegen schwerer Falschdiagnosen gegen den inhaftierten Pathologen Dr. H. beginnen.

Anklage gegen Josef Mischo: Hätte er falsche Krebsdiagnosen verhindern können?
Foto: dpa/Patrick Seeger

Die drei Profi-Richter des Schwurgerichts können sich über mangelnde Beschäftigung nicht beklagen. Dicke Aktenberge gilt es im Fall des Pathologen Dr. H., der in St. Ingbert lange Zeit ein eigenes Institut hatte, zu wälzen. Die zuständige Oberstaatsanwältin wirft dem Arzt gefährliche und schwere Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge vor. Er soll folgenschwere Fehldiagnosen bei der Untersuchung von Gewebeproben gestellt haben. So sei es zu nicht erkannten oder falschen Krebsbefunden gekommen. Ein Patient starb nach einer angeblich nicht notwendigen Darmoperation. Einem anderen wurde, so heißt es, grundlos die Prostata entfernt. Am Montag soll der Prozess beginnen. Dr. H., rechtskräftig wegen Betrugs und Bestechung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, ist derzeit Patient im Gefängnis-Krankenhaus in Wittlich. Die Saarbrücker Richter werden sich voraussichtlich auch mit der Frage beschäftigen müssen, ob der Angeklagte verhandlungsfähig ist. Er gilt als schwer suchtkrank.