Fünf Tage und kein verpflichtender Test RKI empfiehlt kürzere Quarantäne – Saarland steht vor Entscheidung
Saarbrücken · Das RKI verkürzt seine Empfehlung für die verpflichtende Corona-Quarantäne deutlich. Das Saarland hielt zuletzt an einer schärferen Regel fest. Das könnte sich jetzt ändern.
Die vorgeschriebene Isolation für Corona-Infizierte könnte auch im Saarland in Kürze schon nach fünf Tagen enden – mit einem „dringend empfohlenen“ negativen Test zum Abschluss. Das sehen neue Leitlinien vor, die das Robert Koch-Institut (RKI) nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) noch am Montag veröffentlichen sollte.
Das saarländische Gesundheitsministerium hatte sich zwar in der vergangenen Woche noch zögerlich mit Blick auf entsprechende Pläne geäußert. Allerdings tagt morgen der Ministerrat in Saarbrücken. Dem Vernehmen nach ist dabei auch eine Anpassung der saarländischen Isolationsregeln an die neuen bundesweiten Empfehlungen Thema. Die konkrete Umsetzung der Empfehlung von RKI und Bundesministerium liegt bei den Ländern. Bislang müssen im Saarland Infizierte zehn Tage in Isolation und können sich frühestens nach sieben Tagen freitesten.
Gesundheitsminister Lauterbach bekräftigte am Montag, dass die Isolation weiterhin von den Gesundheitsämtern angeordnet werden soll. Lauterbach sprach mit Blick auf die neuen RKI-Empfehlungen von einer „Lösung mit Augenmaß“. Auf der Grundlage kürzerer Krankheitsverläufe der aktuellen Omikron-Variante BA.2 könne die Isolation auf fünf Tage verkürzt werden. Die weiter vorgesehene Anordnung durch die Gesundheitsämter gebe das Signal, dass es sich bei Corona nicht um eine Grippe oder eine Erkältung handele. Wenn jemand infiziert auf Menschen zugehe, „dann gefährdet er de facto ihr Leben“. Lauterbach hatte Anfang April ein zunächst angekündigtes Ende der Pflicht-Isolation wieder zurückgenommen.
Der Minister machte deutlich, dass die meisten Länder nun diese Linie umsetzen dürften. Mehrere haben schon Neuregelungen bekannt gegeben. Das dringend empfohlene abschließende Freitesten könne mit einem Antigen-Schnelltest oder einem PCR-Labortest erfolgen, erläuterte er. Wenn Infizierte sich dabei nicht negativ testen könnten, bestehe die angeordnete Isolation natürlich über den fünften Tag hinaus fort. Dies gelte auch, wenn man am fünften Tag noch Krankheitsanzeichen habe. Für Beschäftigte im Gesundheitswesen sollen abschließende Freitests verpflichtend und nicht nur dringend empfohlen sein.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelungen. „Eine Freitestung von medizinisch-pflegerischem Personal auch durch Bürgertests darf es nicht geben“, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. Millionen Menschen der vulnerablen Gruppe, die in der Regel zu Hause lebten, bräuchten Schutz und Sicherheit. „Sie dürfen nur von nichtinfektiösen Menschen versorgt werden. Ein Schnelltest kann das nicht garantieren.“ Daher sei bei allen mit Kontakt zu Pflegebedürftigen und Kranken eine PCR-Freitestung nötig.