Glücksspiel: Stadtrat erhöht die Steuer

St. Wendel. Für Glücksspiel erhebt die Stadt St. Wendel den gesetztlich möglichen Höchstsatz an Vergnügungssteuern. Das steht in der neuen Satzung über die Vergnügungssteuer, die der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig verabschiedet hat. Dabei handelt es sich um die Mustersatzung, die der saarländische Städte- und Gemeindetag erarbeitet hat

St. Wendel. Für Glücksspiel erhebt die Stadt St. Wendel den gesetztlich möglichen Höchstsatz an Vergnügungssteuern. Das steht in der neuen Satzung über die Vergnügungssteuer, die der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig verabschiedet hat. Dabei handelt es sich um die Mustersatzung, die der saarländische Städte- und Gemeindetag erarbeitet hat. Diese Satzung bildete die Grundlage für entsprechende Entscheidungen auch in den Räten der anderen Kommunen der Region.Der St. Wendeler Stadtrat war sich einig, die Besteuerung von Spielautomaten so hoch anzusetzen, wie dies gesetzlich machbar ist, um den Anreiz zum Betrieb von Spielhallen möglichst gering zu halten.

"Wir wollen möglichst wenige Flächen für Glücksspiel haben", sagte für die CDU-Fraktion Peter Klär. Torsten Lang für die SPD-Fraktion pflichtete ihm bei: "Es ist keiner froh über Spielhallen in der Innenstadt." vf

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