Gemeinde passt Satzung an neues Vergnügungssteuer-Gesetz an

Gersheim · Die Gemeinde Gersheim hat ihre Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuern den am 1. März in Kraft getretenen neuen Gesetzen angepasst.

Wurden bisher Steuern nach der Zahl der Spiel- und Musikgeräte etwa in Gaststätten erhoben, wird jetzt bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit das Einspielergebnis berücksichtigt. Pro Musikapparat müssen in Zukunft in Gersheim 20,45 Euro im Monat gezahlt werden. Betreiber von Spielautomaten in Spielhallen müssen zwölf Prozent ihres Gewinns abgeben, in Gaststätten zehn Prozent. Die Satzung wurde vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.

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