Gesamtstatus darf sich nach EU-Recht nicht verschlechtern

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Gesamtstatus darf sich nach EU-Recht nicht verschlechtern

Zum Artikel "Aufgeben werden wir nicht": Modellsportgruppe Rehlingen verliert vor Verwaltungsgericht, kämpft aber für Weiterbetrieb - SZ vom 15. Juni

Auch die vom Modellflugverein in Oberesch früher mit motorgetriebenen Maschinen, aber seit 2011 untersagten Flüge stießen in der Oberescher Wohngemeinschaft nicht auf ungeteilte Freude und Zustimmung, wie Befragungen in der Vergangenheit zeigten, das wird aber vom Verein gerne verschwiegen. Dass nicht nur die Vogelwelt erheblich beeinträchtigt wird, sondern auch die Säugetiere der Region den Störungen ausgesetzt sind, ist ebenfalls kein Geheimnis. Der Hintergrund der Ausweisung eines EU-Vogelschutzgebiets ist aber auch noch ein anderer. Denn ein Schutzgebiet nach EU-Recht ist immer auch ein in der dynamischen Entwicklung befindlicher Lebensraum, der über einen längeren Prozess, also über Jahrzehnte zur vollen Entfaltung gebracht werden soll und muss.

Das bedeutet, dass alle sich im FFH-Vogelschutzgebiet Nordgau befindlichen Freiflächen auch in Zukunft immer auch auf ihren Schutz- und Erhaltungszustand hin zu bewerten sind. Es greift das sogenannte EU-Verschlechterungsgebot, das beinhaltet, dass diese Flächen einer permanenten Aufwertungsstrategie und Methodik unterliegen und Veränderungen nur genehmigungsfähig sind, wenn der Gesamtstatus nicht negativ beeinflusst wird.

Dazu kann auf Sicht zum Beispiel auch eine ökologisch verträglichere Landwirtschaft, zum Beispiel über geringeren Pestizideinsatz gehören, oder ein gezielter Flächenankauf zwecks verbesserter Schutzbedingungen bis hin zu Flächenstilllegungen in Abstimmung mit der Landwirtschaft.

Hierzu ist das saarländische Umweltministerium gegenüber der EU verpflichtet, um im gegenteiligen Fall den auf der Fläche liegenden Schutzstatus nicht zu verlieren. Eine Verschlechterung kann seinen Entzug zur Folge haben.

Dass sich dies nicht mit den Freizeitaktivitäten eines Modellflugvereins verträgt ist naheliegend. Auch das die Mitglieder des Vereins die zu schützenden seltenen Arten nicht bestimmen können ist verständlich.

Um aber einer einseitigen Berichterstattung zu begegnen, hält der Nabu diese Informationen für sehr maßgeblich.

Reiner Petry, Niedaltdorf

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