Modellsportgruppe kämpft vor Gericht um Flugerlaubnis

Saarlouis. Die Betriebserlaubnis für den Flugbetrieb bei Oberesch ist seit rund einem Jahr abgelaufen. Doch die Modellsportgruppe Rehlingen will dort dauerhaft Flugzeugmodelle starten, fliegen und landen. Nach Auskunft des für die Erlaubnis zuständigen Wirtschaftsministeriums beantragte der Verein 2003 für besagtes Gelände erstmals eine Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge

Saarlouis. Die Betriebserlaubnis für den Flugbetrieb bei Oberesch ist seit rund einem Jahr abgelaufen. Doch die Modellsportgruppe Rehlingen will dort dauerhaft Flugzeugmodelle starten, fliegen und landen. Nach Auskunft des für die Erlaubnis zuständigen Wirtschaftsministeriums beantragte der Verein 2003 für besagtes Gelände erstmals eine Aufstiegserlaubnis für Modellflugzeuge. Dieses lag in einem damals faktisch bestehenden großräumigen Vogelschutzgebiet nahe Oberesch. Aufgrund negativer Stellungnahmen der im Verfahren beteiligten Naturschutzbehörden lehnte die Luftfahrtbehörde den Antrag zunächst ab.Nachdem der Verein Klage dagegen erhoben hatte, stimmten die Naturschutzbehörden einer Aufstiegserlaubnis zu. Jedoch befristet auf fünf Jahre und mit flugbetrieblichen Einschränkungen. Dazu gehörte unter anderen ein jährliches Flugverbot zwischen 15. April und 15. Juni sowie kein Aufstieg turbinengetriebener Modelle. Der Verein zog die Klage zurück, und die Luftfahrtbehörde erteilte eine bis 28. April 2011 befristete Erlaubnis. Diese ist inzwischen abgelaufen. Gegen Ende 2010 hatte der Verein die unbefristete Verlängerung der Erlaubnis beantragt und auch die Aufhebung des periodischen Flugverbots. Dies lehnte die Oberste Naturschutzbehörde in einer Stellungnahme ab. Denn das Modellfluggelände liegt im Vogelschutzgebiet "Saar-Nied-Gau", welches im September 2006 als Bestandteil des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 an die Europäische Union gemeldet worden sei. Darüber hinaus seien durch den Modellflugbetrieb Störungen der Habitatflächen wertgebender Vogelarten eingetreten. Deshalb lehnte die Luftfahrtbehörde eine erneute Verlängerung der Flugerlaubnis ab. Der Verein erhob nun Klage vor dem Verwaltungsgericht, die heute mündlich verhandelt wird. az

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