Corona und Kommunalwahlen Franzosen wählen unter verschärften Bedingungen

Innenminister Castanar hat seinen für heute geplanten Besuch nach Metz kurzfristig abgesagt. Nichtsdestotrotz haben die Bürgermeister Anweisungen zu besonderen Vorkehrungen für die Kommunalwahl am Sonntag bekommen.

 Frankreichs Minister Christophe Castaner kommt morgen nach Metz. Es geht um den Umgang mit dem Corona-Virus bei der Wahl.

Frankreichs Minister Christophe Castaner kommt morgen nach Metz. Es geht um den Umgang mit dem Corona-Virus bei der Wahl.

Foto: dpa/Julien Mattia

Der französische Innenminister Christophe Castaner hat wegen einer Corona-Krisensitzung in Paris seinen Besuch für heute in Lothringen abgesagt. In Metz sollte er eine Sitzung zu den Vorsichtsmaßnahmen bei den am Wochenende anstehenden Kommunalwahlen leiten. In Frankreich wächst die Sorge, dass der sich verbreitende Virus den Ablauf der Abstimmung erheblich stören könnte. 47,7 Millionen Franzosen und in Frankreich lebende EU-Ausländer sind für die Kommunalwahl an diesem Sonntag und die Stichwahl am 22. März wahlberechtigt. Gewählt wird in knapp 35 000 Städten und Gemeinden. In einer Umfrage des Forschungsinstituts Ifop hatten 28 Prozent der Befragten angegeben, dass sie überlegen, nicht in die Wahllokale zu fahren, um sich nicht anzustecken. In Frankreich gibt es keine Briefwahl. Gewählt wird entweder persönlich im Wahllokal oder per Vollmacht.

Landesweit wurden den Bürgermeistern bereits Anweisungen gegeben, wie sie die Wahllokale zu gestalten haben, um zu verhindern, dass sich weitere Menschen mit dem Corona-Virus infizieren. Unter anderem soll in den Wahlkabinen auf Vorhänge verzichtet werden und die Wähler vor und nach ihrer Stimmenabgabe dazu aufgefordert werden, sich die Hände zu waschen. Verfügt der Saal über keinen Wasserhahn soll Desinfektionsmittel vom Wahlvorstand zur Verfügung gestellt werden. Den Wählern wird empfohlen, ihren eigenen Stift mitzubringen. Wenn es nicht möglich ist, muss der Wahlleiter dafür sorgen, dass die Stifte nach jedem Gebrauch desinfiziert werden. Um Menschenansammlungen zu Spitzenzeiten zu verhindert, wird überlegt die Schließung der Lokale (18 Uhr in den kleinen Gemeinden und 20 Uhr in den größeren Städten) nach hinten zu verschieben.

Um Wahlfälschung zu verhindern, soll die Auszählung der Stimmen öffentlich bleiben. Es gelten aber die grundsätzlichen Regeln, was die Anzahl der Anwesenden und die hygienischen Vorschriften betrifft.

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