OLG Zweibrücken Urteil um Autorennen rechtskräftig

Zweibrücken Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken hat die Revision eines wegen eines illegalen Autorennens verurteilten Mannes als unbegründet verworfen.

Damit ist die vom Landgericht im vergangenen August verhängte Bewährungsstrafe von sieben Monaten rechtskräftig. Die Nachprüfung des Urteils habe laut Gericht keinen Rechtsfehler ergeben, begründete das OLG am Dienstag in Zweibrücken die Entscheidung.

Der 32-Jährige hatte sich im Mai 2018 auf der Autobahn 8 bei Contwig (Landkreis Südwestpfalz) gemeinsam mit einem Heranwachsenden ein verbotenes Autorennen geliefert und dabei einen erheblichen Sach- und Personenschaden verursacht. Weil die beiden Männer zu schnell und mit zu geringem Abstand fuhren, waren sie vor einem Stauende zunächst miteinander und dann mit vier weiteren Autos zusammengestoßen. Dabei wurden sieben Menschen verletzt, einige von ihnen schwer.

Neben der Bewährungsstrafe erhält der 32-Jährige zusätzlich eine viermonatige Führerscheinsperre. Der jüngere Mann war nach Jugendstrafrecht zu 2500 Euro Strafzahlung und 150 Arbeitsstunden verurteilt worden. Damit konnte er in dem Verfahren keine Revision mehr einlegen. In einem ersten Prozess waren beide Männer im April 2019 zu Bewährungsstrafen von jeweils sieben Monaten verurteilt worden.

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