Entscheidung des Ältestenrates des rheinland-pfälzischen Landtags Ex-AfD-Abgeordnete scheitern als Fraktionsgruppe

Mainz · Der Ältestenrat des rheinland-pfälzischen Landtags in Mainz lehnt die Forderungen der beiden Politiker ab.

 Der ehemalige rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Jens Ahnemüller.

Der ehemalige rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Jens Ahnemüller.

Foto: Trierischer Volksfreund

Der Ältestenrat hat dem rheinland-pfälzischen Landtag empfohlen, den Antrag der beiden ehemaligen AfD-Abgeordneten Gabriele Bublies-Leifert und Jens Ahnemüller auf die Zulassung ihrer Fraktionsgruppe und damit verbundener finanzieller Zuwendungen abzulehnen. Der Landtag entscheidet voraussichtlich bei seiner nächsten Sitzung am Mittwoch kommender Woche darüber.

Die fraktionslosen Abgeordenten Bublies-Leifert und Ahnemüller hatten den Ältestenrat darüber informiert, eine „Freie Alternative Gruppe im Landtag“ gegründet zu haben und um deren Anerkennung gebeten. Bublies-Leifert hatte zudem eine finanzielle Ausstattung in Höhe von je 2500 Euro als Zulage beansprucht. Zudem forderte sie genauso viel Redezeit wie die Oppositionsfraktionen (fünf statt drei Minuten), die Berücksichtigung bei der Besetzung der Ausschüsse sowie Räumlichkeiten und Parkplätze.

Bublies-Leifert hatte die AfD-Fraktion im vergangenen Jahr verlassen, nachdem ein Antrag von ihr auf Abberufung von Fraktionschef Uwe Junge gescheitert war. Ahnemüller war bereits im September 2018 ausgeschlossen worden. Als Grund wurden seinerzeit Kontakte zur rechtsextremen NPD angegeben.

Die Geschäftsordnung des Landtags sieht Zusammenschlüsse von fraktionslosen Abgeordneten jedoch nicht vor und weist ihnen somit auch keine parlamentarischen Aufgaben zu. Daher seien auch keine finanziellen Mittel zu gewähren, heißt es im Beschluss des Ältestenrats. Es gebe auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Zusammenschluss der beiden fraktionslosen Abgeordneten mit parlamentarischen Aufgaben – und daraus folgend mit finanziellen Leistungen oder Sachleistungen – auszustatten.

Fraktionslose Abgeordneten können bereits im Parlament in je einem Ausschuss mitarbeiten und dürfen zu jedem Tagesordnungspunkt drei Minuten reden. Neben den üblichen Abgeordnetenentschädigungen erhalten sie alle personellen und sachlichen Unterstützungsleistungen, haben Anspruch auf ein Büro im Mainzer Abgeordnetenhaus und können unentgeltlich öffentliche Verkehrsmittel nutzen.

Es gebe keinen Anspruch auf eine Mitgliedschaft in weiteren Ausschüssen, stellt der Ältestenrat fest. Es bestehe auch keine Veranlassung, eine um einen „Oppositionszuschlag“ verlängerte Redezeit zu gewähren. Die beiden fraktionslosen Abgeordneten dürften ohnehin zu jedem Tagesordnungspunkt je drei Minuten sprechen und hätten damit deutlich größere Redemöglichkeiten als fraktionsangehörige Abgeordnete. Da ihr Zusammenschluss keine eigenen parlamentarische Aufgaben habe, sei auch eine Ausstattung mit zusätzlichen Geld- und Sachleistungen nicht erforderlich.

 Die ehemalige rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Gabriele Bublies-Leifert.

Die ehemalige rheinland-pfälzische AfD-Abgeordnete Gabriele Bublies-Leifert.

Foto: dpa/Arne Dedert

Eine Fraktionsgruppe hat es im Landtag noch nicht gegeben. In der Geschäftsordnung des Parlaments kommt der Begriff nicht ausdrücklich vor. Für eine Fraktion braucht es indes mindestens fünf Abgeordnete derselben Partei.

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