Nach Suizid Mias Mörder: Kein Hinweis auf Suizid-Absicht

Mainz · Während der Haftzeit des Mörders der 15-jährigen Mia ist es nach Angaben des rheinland-pfälzischen Justizministers Herbert Mertin zu mehreren Vorfällen gekommen. In der letzten Zeit vor seinem Selbstmord habe es aber keine Hinweise auf eine Suizid-Absicht gegeben, berichtete der FDP-Politiker am Donnerstag im Rechtsausschuss des Landtages in Mainz.

Mertin sagte, in der Nacht vom 29. auf den 30. Juli 2018 habe ein Mitgefangener den Notruf betätigt und gesagt, Abdul D. wolle sich umbringen. Der Afghane hatte sich Mertin zufolge Schnittverletzungen an der Brust zugefügt, nach eigenen Angaben mit einer Rasierklinge. Er sei in einer Klinik behandelt worden, währenddessen sei in seiner Einzelzelle an der Toilettentür eine Schlinge aus Kleidungsstücken gefunden worden. Daraufhin sei er zeitweise in einen besonders gesicherten Haftraum gekommen mit permanent laufender Videokamera.

Wenige Tage vor dem Suizid, am 6. Oktober, habe es einen Übergriff eines Mitgefangenen gegeben. Abdul D. habe sich gewehrt und ein Glas auf dessen Hinterkopf geschlagen. Es sei entschieden worden, dass die Tür seiner Einzelzelle zur Wohngruppe geschlossen blieb.

Abdul D. war am vergangenen Donnerstag tot in seiner Zelle in der Jugendstrafanstalt Schifferstadt gefunden worden. Die Obduktion ergab, dass er sich erhängte. In den Tagen davor seien bei ihm keine Besonderheiten im Verhalten beobachtet worden, betonte Mertin, auch beim Nachtverschluss vor dem Selbstmord nicht. Der Cousin des Afghanen habe nach eigener Aussage bei seinem letzten Besuch im September ebenfalls keine Besonderheiten wahrgenommen.

Abdul D. war im August 2018 zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Im Dezember 2017 tötete er Mia wohl aus Eifersucht mit mehreren Messerstichen in einem Drogeriemarkt in Kandel.

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