Ärzte haben wegen Erfahrung mit der Leichenschau Viele Tötungsdelikte bleiben unentdeckt

Mainz/Saarbrücken · Wenn ein Mensch stirbt, muss in Deutschland ein Arzt den Tod bescheinigen. Oft fällt diese Aufgabe Hausärzten zu, die nach Einschätzung von Experten wenig Erfahrung mit der Leichenschau haben.

  Pathologen wissen genau, welche Leichen sie im Schrank haben. Hausärzten, die zur Leichenschau gebeten werden, fehle oft die Expertise, sagt die GdP  .

Pathologen wissen genau, welche Leichen sie im Schrank haben. Hausärzten, die zur Leichenschau gebeten werden, fehle oft die Expertise, sagt die GdP .

Foto: picture alliance / Christian Charisius/dpa Picture-Alliance / Christian Charisius

In Rheinland-Pfalz werden nach Schätzung der Gewerkschaft der Polizei (GdP) jedes Jahr rund 150 Todesfälle fälschlicherweise als natürlich eingestuft. Dadurch blieben etwa 50 bis 60 Tötungsdelikte unentdeckt. Genaue Zahlen seien aber schwer zu nennen, sagte der stellvertretende Vorsitzende der GdP Rheinland-Pfalz, Bernd Becker. „Es werden ja nur die Fälle bekannt, die um ein Haar nicht bekannt geworden wären.“ Die Gewerkschaft machte am Dienstag mit einer Tagung auf die Problematik aufmerksam.

Grund für die unentdeckten Todesursachen seien laut Becker Fehleinschätzungen bei der Leichenschau. Zurzeit sei jeder Arzt per Gesetz dazu verpflichtet, diese durchzuführen. Oft fühlten sich die Ärzte aber überfordert, viele seien nicht ausreichend fortgebildet, sagte Becker. So würden Tötungsdelikte, Suizide oder häusliche Unfälle zum Teil nicht erkannt und als natürlicher Tod eingestuft. Die GdP Rheinland-Pfalz fordert deshalb die Einführung des so genannten „Österreichischen Modells“. Dieses sieht vor, dass es in jedem Bezirk qualifizierte Ärzte gibt, die für die Leichenschau zuständig sind. Gleichzeitig sollten andere Ärzte nicht mehr dazu verpflichtet werden.

Jedes Jahr sterben in Rheinland-Pfalz etwa 45 000 Menschen. Zur Hilfe gerufene Notärzte dürfen laut GdP nur eine vorläufige Todesbescheinigung ausstellen. „In aller Regel wird die endgültige Todesbescheinigung vom Hausarzt ausgestellt“, sagte Becker: „Auch wenn er das eigentlich nie macht und die Vorlesung vor 20 Jahren auch wieder vergessen hat.“

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz unterstützt die Forderung der GdP nach speziellen ärztlichen Leichenbeschauern nicht. „Die Forderung ist in einer Zeit, in der immer weniger Ärzte zur Verfügung stehen, auch nicht abbildbar“, sagte der Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz Günther Matheis. Es gebe regelmäßige Fortbildungen, um die Qualität der Leichenschau sicherzustellen. Diese können laut Matheis aber durchaus noch mehr gefördert und intensiviert werden.

Man wisse, dass es zurzeit allgemein zu wenig Ärzte gebe, um die Forderung der GdP sofort umzusetzen, sagte Becker. Die qualifizierte Leichenschau solle aber in der Zukunftsplanung berücksichtigt werden. Ein erster Schritt sei die Schaffung einer Arbeitsgruppe „Mainzer Initiative Qualifizierte Leichenschau“, gemeinsam mit der Rechtsmedizin der Uniklinik Mainz, dem Gesundheitsamt Mainz-Bingen, der Landesärztekammer und dem Ministerium. Die Überlegungen dürften vor Rechts- und Finanzierungsfragen aber nicht halt machen, forderte Becker: „Es ist ein vollkommen unakzeptabler Gedanke, dass so viele Tötungsdelikte unentdeckt bleiben.“

Eine ähnliche Initiative gab es im Saarland bereits 2015. Damals wollte Gesundheitsstaatssekretär Stephan Kolling (CDU) sich für die qualifizierte Leichenschau im Land einsetzen. Was aus diesem Vorhaben wurde, war bis Redaktionsschluss nicht in Erfahrung zu bringen.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort