Bettensteuer in Trier und Bingen rechtens

Koblenz. Die von den Städten Trier und Bingen seit Anfang des Jahres erhobene "Bettensteuer" ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz entschieden. Damit wiesen sie die Klage von zwei Hoteliers ab, die finanzielle Verluste kritisieren und bezweifeln, dass die "Kulturförderabgabe" der Kultur zugutekomme

Koblenz. Die von den Städten Trier und Bingen seit Anfang des Jahres erhobene "Bettensteuer" ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz entschieden. Damit wiesen sie die Klage von zwei Hoteliers ab, die finanzielle Verluste kritisieren und bezweifeln, dass die "Kulturförderabgabe" der Kultur zugutekomme.Trier kassiert pro Übernachtung und Gast einen Euro von den Beherbergungsbetrieben. In Bingen sind ein bis drei Euro je Nacht und Gast fällig. In anderen rheinland-pfälzischen Städten gibt es keine derartige Steuer. Trier kalkuliert mit Zusatzeinnahmen von rund 600 000 Euro im Jahr. Die von den klagenden Hotelbetreibern in Trier und in Bingen gestellten Normenkontrollanträge wies das OVG ab.

Die Abgabe stehe nicht im Widerspruch zu dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Hotel-Übernachtungen von sieben Prozent. Denn dieser hindere Gemeinden nicht daran, in ihrem Rahmen Steuerquellen auszuschöpfen, hieß es. Die Steuer, die auf die Übernachtungsgäste "abwälzbar" sei, belaste Hotelbetreiber nach Ansicht des Gerichts "nicht unverhältnismäßig". dpa

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