Verband ist strikt gegen Abriss der Ex-Kutschenhalle zugunsten für Neubauten Kunsthistoriker: Remise der Villa Schwinn erhalten!

Zweibrücken · Verband schreibt: „Immer wieder müssen Ensembles zusammengehöriger Bauten gegen Verstümmelungen verteidigt werden.“

 Die Remise (vorn) der Villa Schwinn (hinten).

Die Remise (vorn) der Villa Schwinn (hinten).

Foto: Jan Althoff

Unverzichtbarer Teil eines stadtbildprägenden Denkmals – oder ein selbst wenig villenähnlicher Zweckbau, der zugunsten neuer moderner Wohnhäuser problemlos abreißbar ist? Darüber gehen in Zweibrücken die Meinungen weit auseinander, seitdem ein privater Investor die Villa Schwinn erhalten und sanieren – deren einstige Fahrzeughalle (Remise) aber abreißen will, um mehr Platz für Wohnungs-Neubauten auf dem Gelände zu haben.

In diese Debatte mischt sich jetzt der rund 3300 Mitglieder starke „Verband Deutscher Kunsthistoriker“ ein: Er hat die Villa Schwinn mitsamt Remise als neuesten Fall auf seine „Rote Liste“ gefährdeter Denkmaler aufgenommen, mit dem Stempel „akut gefährdet“. Der Kunsthistoriker-Verband schreibt dazu: „Darf’s ein bisschen weniger sein? Auch im Denkmalschutz eine vertraute Frage: Immer wieder müssen Ensembles zusammengehöriger Bauten gegen Verstümmelungen verteidigt werden. So soll die Villa Schwinn von 1894, eine der bedeutendsten Fabrikantenvillen der Pfalz, ihre Remise verlieren, wenn es nach dem Investor geht, der den Baugrund für Neubauten vermarkten will und mit diesem Teil des Denkmals nichts anfangen mag.“

Zur Begründung heißt es unter anderem: „Wieso wird vom Investor nicht verlangt, seine Pläne anzupassen und die Remise einer Nutzung im Rahmen seines Wohnvorhabens zuzuführen, in ihr zum Beispiel ein besonderes Wohnerlebnis zu ermöglichen? Vorbildliche Beispiele für solche Umnutzungen von Nebengebäuden gibt es reichlich.“

Die Kunsthistoriker räumen aber ein: „Es liegt auf der Hand, dass solche Anwesen für die heutigen Eigentümer in puncto Erhaltung und Nutzung eine Herausforderung darstellen können.“

Die Villa Schwinn sei ein Beispiel aus dem 19. Jahrhundert, als sich eine neue Gruppe innerhalb des Bürgertums herausbildete: „Unternehmer und Fabrikanten trieben die Industrialisierung voran, kamen zu Geld und strebten nach gesellschaftlichem Ansehen. Mit repräsentativen Anwesen wollten sie ihrer Stellung Ausdruck geben. Dabei gruppierten sich um die eigentlichen Wohnhäuser meist Nebengebäude, die etwa zur Unterbringung von Personal oder zum Unterstellen des Wagenparks dienten. Das gestalterische Vorbild war das adelige Schloss bzw. Herrenhaus. Diese Gebäude-Ensemble wurden willkommene Inspiration für die neue bürgerliche Schicht. Der größte gestalterische Anspruch kam dabei stets dem Wohnhaus zu, während die anderen Baulichkeiten mit abgestuftem Aufwand gestaltet wurden, aber erkennbar zugehörig blieben.“

Die Initiative zur Aufnahme in die Rote Liste kam von den Zweibrücker Bürgern Roswitha Chéret, Hanne Stauch, Georg Dhom und Gerhard Herz, die sich schon länger für den Erhalt der Remise engagieren.

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