Corona-Regeln werden verschärft Landkreis Südwestpfalz zieht die Zügel an

Die schärferen Regeln treffen unter anderem den Einzelhandel und gelten von diesem Mittwochmorgen, null Uhr, bis zum Ablauf des 24. März - also eine Woche.

 Die strengeren Regeln, die ab diesem Mittwoch gelten, treffen auch den Einzelhandel. Symbolfoto

Die strengeren Regeln, die ab diesem Mittwoch gelten, treffen auch den Einzelhandel. Symbolfoto

Foto: dpa/Andreas Arnold

Im Landkreis Südwestpfalz werden, nachdem der Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen auf über 50 gestiegen ist, ergänzende Vorschriften zur aktuellen Corona-Verordnung erforderlich. Das erklärte Landrätin Susanne Ganster (CDU) am Dienstag nach Gesprächen mit Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD). „In Absprache mit der Ministerin greifen die Vorschriften (...) ab 0:00 Uhr in der Nacht zum Mittwoch, 17.03.2021“, kündigt Ganster an. Anders als in Pirmasens, wo die Inzidenz nach wie vor über 100 liegt, wurde diese Marke im Kreis erst kurzfristig und auch nur schwach überschritten. Daher habe sie darauf hingewirkt, für den Landkreis nur die Maßnahmen vornehmen zu müssen, die in ganz Rheinland-Pfalz ab einer Inzidenz von 50 vorgeschrieben sind, so Ganster. Sie gelten für eine Woche bis zum Ablauf des 24. März. Sollte in den nächsten Tagen die Inzidenz weiter über 100 liegen, werden weitere Einschränkungen nötig.

Vorgesehen sei, dass die Schulen geöffnet bleiben können. Wobei dies täglich überprüft werden müsse. Ab Mittwoch dürfen die zuletzt geöffneten gewerblichen Einrichtungen nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden. Bei diesem Terminshopping kann pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche einem Kunden zeitgleich Zutritt gewährt werden. Dabei gilt die Maskenpflicht mit den bekannten Standards. Zudem müssen die Kontakte erfasst werden. Zwischen den Terminen muss gelüftet werden. Abhol-, Liefer- und Bringdienste gewerblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen weiterhin zulässig. Weitere Details gibt es im Internet unter lkswp.de (Suchbegriff „Allgemeinverfügung“ unter den Bekanntmachungen des Landkreises online). eck

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