Marc Pirmann legt Mandat nieder

Zweibrücken · Seit 1. August ist Marc Pirmann Wassermeister der Verbandsgemeinde. In Folge eines Urteils scheidet das SPD-Mitglied deshalb aus dem Verbandsgemeinderat aus. Der Zweibrücker Politiker Matthias Nunold (Linke) ist laut Stadt hingegen nicht von dem Urteil, das Interessenkollisionen verhindern will, betroffen und kann daher im Rat der Rosenstadt bleiben.

Marc Pirmann ist nicht mehr Mitglied im Verbandsgemeinderat. Das bestätigte auf Merkur-Anfrage Karl-Heinz Brügel, Abteilungs- und Büroleiter der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land. Marc Pirmann, Sohn von Zweibrückens Oberbürgermeister und zuvor langjährigem Verbandsbürgermeister Kurt Pirmann, war Vertreter der SPD im Verbandsgemeinderat.

Seit 1. August ist Marc Pirmann nun allerdings auch neuer Wassermeister der Verbandsgemeinde. In politischen Reihen hatte dies Kritik hervorgerufen. Verbandsbürgermeister Jürgen Gundacker hatte den Rat nicht vorab über die Personalie informiert. Laut Gundacker sei dieses Verhalten jedoch rechtens gewesen, da er den Rat bei Personalentscheidungen bis zur Gehaltsklasse E 8 nicht einbeziehen müsse.

Ein neues Urteil des rheinland-pfälzischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) hat nun erneut die Aufmerksamkeit auf die Personalie Marc Pirmann gelenkt. Das OVG entschied, dass hauptamtlich Beschäftigte einer Gemeinde nicht noch zusätzlich Wahlmandate in den Räten derselben Kommune wahrnehmen dürfen. Damit wurde die Klage einer Frau aus Ramstein-Miesenbach abgewiesen. Sie war vom Verbandsbürgermeister aus dem Rat ausgeschlossen worden, aufgrund ihrer Anstellung bei der Gemeinde als Betreuerin von Grundschülern. Das Gericht beruft sich auf das Kommunalwahlgesetz, das von einer Unvereinbarkeit von Amt und Mandat ausgeht. Interessenskonflikte seien nicht auszuschließen, insbesondere bei der Kontrolle der Verwaltung durch den Rat.

"Wir haben Marc Pirmann aus dem Verbandsgemeinderat rausgenommen und für ihn rückt jetzt Hans-Peter Klein aus Althornbach nach", erklärt Brügel.

Das Kommunalwahlgesetz bietet allerdings auch Raum für Ausnahmen, wie man bei der Stadt Zweibrücken sehen kann. Matthias Nunold ist schon seit Jahren im Zweibrücker Stadtrat, erst als Vertreter für die SPD und dann für Die Linke , arbeitet aber auch schon seit 26 Jahren bei der Stadt als Hausmeister.

"Das hängt damit zusammen, dass meine Tätigkeit zu mehr als fünfzig Prozent aus handwerklichen Arbeiten besteht", erklärt Nunold. Die Zweibrücker Rechtsamtsleiterin Annegret Bucher, bestätigt dies: "Diese Ausnahmeregelung ist im Kommunalwahlgesetz so festgelegt und es ist Aufgabe des Wahlvorstehers, vor einer Wahl den Sachverhalt entsprechend zu prüfen." Als Angestellte gälten dabei diejenigen, die überwiegend geistige Tätigkeiten verrichten, während Arbeiter hauptsächlich körperlich arbeiteten.

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