Landgericht Zweibrücken Hat der Drogeneinfuhr-Angeklagter Fotos doch nicht selbst geschossen?

Pirmasens/Zweibrücken · Prozess am Landgericht Zweibrücken fortgesetzt: 46-Jähriger soll versucht haben, von Spanien aus kiloweise Marihuana nach Pirmasens transportieren zu lassen.

 Strittig ist, wer die Fotos mit dem Handy des Angeklagten auf der Autobahn in Frankreich gemacht hat (Symbolbild).

Strittig ist, wer die Fotos mit dem Handy des Angeklagten auf der Autobahn in Frankreich gemacht hat (Symbolbild).

Foto: dpa-tmn/Zacharie Scheurer

Jetzt soll ein Gutachter für Informationstechnologien (IT) her. Er soll vor der Ersten Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken erläutern, dass sich ein Handy nicht zwangsläufig zu jener Zeit und an jenem Ort befunden haben muss, an dem die auf dem Mobiltelefon gefundenen Fotos aufgenommen wurden. Das ist zumindest die Absicht, die hinter dem Antrag des Trierer Rechtsanwalts Otmar Schaffarczyk steckt, der einen 46-jährigen Pirmasenser Gebrauchtwagenhändler vertritt. Der Mann muss sich seit Januar vor der Strafkammer wegen versuchter Drogeneinfuhr verantworten (wir berichteten).

Konkret geht es um mehrere Schnappschüsse, die auf einem der sichergestellten Handys des Angeklagten gefunden wurden. Sie sollen, aus dem Führerhaus eines Fahrzeugs heraus aufgenommen, einen französischen Autobahnabschnitt in Richtung Spanien zeigen – Mitte Dezember, als das in Rede stehende Drogengeschäft über die Bühne gegangen sein soll. Der 46-Jährige bestritt bislang, daran beteiligt gewesen, sondern in diesem Zeitraum gemeinsam mit einem Bekannten in Polen gewesen zu sein, um dort Autoteile zu besorgen. Dieser Bekannte, ein 40-jähriger Pirmasenser, hatte jedoch bei seiner jüngsten Aussage vor der Strafkammer bestritten, in jenen Dezembertagen des Jahres 2018 gemeinsam mit dem Gebrauchtwagenhändler in dem osteuropäischen Land gewesen zu sein.

Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann hatte dem 46-Jährigen, der zur Tatzeit in Pirmasens lebte, zum Prozessauftakt zur Last gelegt, um den 18. Dezember 2018 herum von Barcelona aus versucht zu haben, 26,3 Kilogramm Marihuana nach Deutschland einzuführen. Demnach soll der Angeklagte das Rauschgift in der Hauptstadt Kataloniens erworben und hinter einer doppelten Wand eines Kleintransporters verborgen haben, um die Drogen über Frankreich nach Deutschland bringen zu lassen. Der von dem 46-Jährigen mutmaßlich beauftragte 58-jährige Fahrer des Sprinters war jedoch am 18. Dezember 2018 auf der Rückfahrt von Spanien auf der Autobahn 36 beim französischen Besançon in eine Zollkontrolle geraten. Dabei wurden die Drogen entdeckt. Der 58-jährige Chauffeur hatte bei allen seinen Vernehmungen beteuert, er habe für einen Pirmasenser lediglich Möbel transportieren sollen und von dem im Transporter versteckten Marihuana nichts gewusst. Als Adressaten der Lieferung hatte er den 46-jährigen Gebrauchtwagenhändler angegeben. Gleichwohl wurde der 58-Jährige in Frankreich zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Aber auch der 46-Jährige (der inzwischen mit seiner Familie in Zweibrücken wohnt) will nichts mit der Drogenfahrt zu tun gehabt haben. Er gab an, der 58-Jährige sei der eigentliche Drogenhändler und wolle ihm die Tat in die Schuhe schieben.

Nun soll es also der IT-Gutachter richten. Das Kalkül der Verteidigung: Der Experte könnte das Gericht davon überzeugen, dass die auf dem Handy ihres Mandanten gefundenen Reisebilder nicht zwangsläufig von ihm selbst geknipst worden sein müssen, sondern ihm an jenem Tag auch von einem Dritten auf sein Mobiltelefon geschickt worden sein könnten. Was bedeuten würde, dass er auf der Hinfahrt zum mutmaßlichen spanischen Drogen-Abholort nicht unbedingt hätte mit von der Partie sein müssen.

Fortgesetzt wird die Verhandlung am Landgericht Zweibrücken am Donnerstag, 17. Dezember um 14 Uhr.

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