Prozess um Drogeneinfuhr nach Pirmasens Und wieder platzt ein Alibi wie eine Seifenblase

Pirmasens/Zweibrücken · Die Erste Große Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken hat die Verhandlung gegen einen 46-Jährigen fortgesetzt, der versucht haben soll, von Spanien aus kiloweise Marihuana nach Pirmasens transportieren zu lassen.

 Im Drogeneinfuhrprozess vor dem Landgericht Zweibrücken ist abermals ein Alibi des 46-jährigen Angeklagten geplatzt.

Im Drogeneinfuhrprozess vor dem Landgericht Zweibrücken ist abermals ein Alibi des 46-jährigen Angeklagten geplatzt.

Foto: Rainer Ulm

Das war wohl nichts: Am Freitag platzte (wieder einmal) ein Alibi des 46-jährigen Gebrauchtwagenhändlers wie eine Seifenblase. Der Mann muss sich seit Januar vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts Zweibrücken wegen versuchter Drogeneinfuhr verantworten (wir berichteten mehrfach).

Oberstaatsanwalt Thomas Lißmann hatte dem 46-Jährigen, der zur Tatzeit in Pirmasens lebte, zum Prozessauftakt zur Last gelegt, um den 18. Dezember 2018 herum von Barcelona aus versucht zu haben, 26,3 Kilogramm Marihuana in die Bundesrepublik Deutschland einzuführen. Demnach soll der Angeklagte das Rauschgift in der Hauptstadt Kataloniens erworben und hinter einer doppelten Wand eines Kleintransporters verborgen haben, um die Drogen über Frankreich nach Deutschland bringen zu lassen. Der von dem 46-Jährigen mutmaßlich beauftragte 58-jährige Fahrer des Sprinters war jedoch am 18. Dezember 2018 auf der Rückfahrt von Spanien auf der Autobahn A 36 beim französischen Besançon in eine Zollkontrolle geraten. Dabei wurden die Drogen entdeckt.

Der 58-jährige Chauffeur hatte bei allen seinen Vernehmungen beteuert, er habe für einen Pirmasenser lediglich Möbel transportieren sollen. Als Adressaten der Lieferung hatte er den 46-jährigen Gebrauchtwagenhändler angegeben. Gleichwohl wurde der 58-Jährige in Frankreich zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Aber auch der 46-Jährige, der inzwischen mit seiner Familie in Zweibrücken wohnt, will nichts mit der Drogenfahrt zu tun gehabt haben. Er gab an, der 58-Jährige wolle ihm die Tat in die Schuhe schieben.

In diesem Zusammenhang behauptete der Gebrauchtwagenhändler, er habe zum Tatzeitpunkt gar nicht in Barcelona sein können, da er damals mit einem Bekannten gerade in Polen unterwegs gewesen sei, um Autoteile zu besorgen. Dieser Bekannte, ein 40-jähriger Pirmasenser, sagte jedoch am Freitag aus, weder in jenen Dezembertagen im Jahr 2018 gemeinsam mit dem 46-jährigen Gebrauchtwagenhändler noch überhaupt jemals in dem osteuropäischen Land gewesen zu sein. Der 40-Jährige, der auf eine entsprechende Frage der Vorsitzenden Richterin Susanne Thomas angab, den Angeklagten „aus dem Kosovo, unserer gemeinsamen Heimat,“ zu kennen (auch seien seine und die Frau des Angeklagten Cousinen), sagte aus: „Ich war noch nie in Polen.“

Damit war ein weiterer Versuch des 46-Jährigen gescheitert, sich für die Tatzeit ein Alibi zu verschaffen und/oder zumindest die Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen, des 58-jährigen Drogentransporteurs, in Zweifel zu ziehen. Immerhin bestätigte am Freitag ein Beamter der Pirmasenser Kriminalpolizei, dass zumindest etwas an früheren Angaben des 46-Jährigen dran sei, wonach zwei Drogenhändler in der Schweiz seit April 2018 in Haft sitzen beziehungsweise saßen – wenngleich auch unter anderen Namen. Sie sollen nach Angaben des Angeklagten den 58-Jährigen in Pirmasens getroffen, mit ihm gemeinsame Sache gemacht und bei ihm 35 000 Euro Schulden aus Drogengeschäften haben. Zum Tatzeitpunkt, Dezember 2018, soll der 58-Jährige sogar in einem Haus der beiden Drogenhändler übernachtet haben.

Daraufhin wollte Oberstaatsanwalt Lißmann von dem Angeklagten wissen, woher er denn alle diese Details kenne, wenn er doch eigentlich gar nichts mit Drogen zu habe, wie er immer wieder behaupte. Von dem 58-jährigen Transporteur, antwortete der so Angesprochene. Bleibt trotzdem die Frage: Warum sollte der angebliche Drogenhändler ausgerechnet einem angeblich völlig Unbeteiligten seine illegalen Geschäftspraktiken offenbaren? Oder sind diese Details etwa Täterwissen?

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