Ortsgemeinderat Kleinbundenbach Verwirrung über Status der Straßen „In den Gärten“

Kleinbundenbach · Den Räten in Kleinbundenbach war versehentlich ein veraltetes Papier als Sitzungsunterlage verteilt worden.

 Vom Bauträger „Christophorus-Wohnheime“ wird in Kleinbundenbach auf dem früheren Gelände des Gastwirtes Maurer eine größere Wohnanlage (Bild) für „Betreutes Wohnen“ geschaffen.

Vom Bauträger „Christophorus-Wohnheime“ wird in Kleinbundenbach auf dem früheren Gelände des Gastwirtes Maurer eine größere Wohnanlage (Bild) für „Betreutes Wohnen“ geschaffen.

Foto: Norbert Schwarz

Die einst beliebte Dorfkneipe Maurer in Kleinbundenbach wird derzeit zu einer schmucken baulichen Stätte für betreute Wohnen umgestaltete. Die Bauarbeiten sind trotz Corona und Ukrainekrieg sozusagen auf der Zielgeraden. Mit dieser Einrichtung verknüpft sind einzelne Wohnprojekte, die gleichfalls hauptsächlich für ältere Menschen in Gemeinschaft gedacht sind. Der bestehende Bebauungsplan „In den Gärten“ muss dafür modifiziert werden. Neben dem Abwägen von Anregungen und Bedenken wurde der Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsvertrag plötzlich ein Diskussionsknackpunkt. Der Grund: Bei den textlichen Abweichungen taten sich Ungereimtheiten  auf. 

„Verstehe ich nicht, in meinen Sitzungsunterlagen steht was ganz anderes“, meinte Ratsmitglied Michael Regitz bei der jüngsten Zusammenkunft am Dienstagabend im Kleinbundenbacher Dorfgemeinschaftshaus. Ortsbürgermeister Manfred Gerlinger studierte noch den vorliegenden Wortlaut und konnte lediglich bekräftigen, dass ihm die vorliegenden Sitzungsunterlagen so übergeben worden seien. Dass diese sich am letzten Sach- und Rechtsstand orientieren würden, davon müsste man eigentlich ausgehen, so der Versammlungsleiter.

Gut, dass an diesem Sitzungsabend Verbandsbürgermeister  Björn Bernhard selbst der Sitzung beiwohnte und sozusagen die „Notbremse“ zog, ehe das Kind in den Brunnen fiel und unter Umständen die dringend notwendige Zustimmung zum vorgelegten und bereits notariell beurkundeten Durchführungsplan zum Vorhaben- und Erschließungsplan ohne mögliche Zustimmung der Ratsmitglieder hätte vertagt werden müssen. Ortsbürgermeister Manfred Gerlinger und Verbandsbürgermeister Björn Bernhard dröselten gemeinsamen die zeitlichen Zusammenhänge auf, stellten klar, dass für die „Innere Erschließung“ ausschließlich der Erschließungsträger zuständig bleibt und die dortigen Straßen und Straßenbeleuchtung auch künftig in privater Hand bleibt. Die Straßen samt sonstiger Anlagenteile im Gebiet des Projektträgers „Christophorus Wohnheime“ sollen keine öffentlichen Straßen werden. Gernot Jakobi als Vertreter des Bauträgers hatte darauf bereits in den Sacherläuterungen hingewiesen und konnte seine Aussagen auch mit den notariellen Formulierungen entsprechend belegen. 

Beim Vergleich der Sitzungsvorlage zu den wörtlichen Erklärungen von Gernot Jakobi ergaben sich allerdings Differenzen aus denen erkennbar gewesen ist, dass die Ortsgemeinde keine Übernahme zusätzlicher Straßen ins Gemeindeeigentum und damit der Unterhaltspflicht favorisieren würde. Björn Bernhard schlug deshalb vor, dass die letzte Vertragsfassung samt der notariellen Beurkundung einfach zur Sitzungsvorlage erklärt wird und zur Sicherheit wurde im Beschluss nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die neuen Straßen innerhalb des Baugebietes weiterhin Privatstraßen bleiben. Lediglich ein kurzes Teilstück der Zuwegung, sozusagen die verkehrsrechtliche Anbindung an die Ortsdurchfahrt, wird ein öffentliches Anbindungsteilstück der Ortsdurchfahrt. Dem Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsvertrag wurde zugestimmt, die Abwägungen wie beschrieben vorgenommen und zum Schuss der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. 

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