Schutzbereich um Polygone-Anlage Großbundenbach bleibt bei seinem Nein
Großbundenbach · Der Rat hält die Ausweitung des Schutzbereiches für die Polygone-Anlage für unnötig.
Das Nein der Ortsgemeinde Großbundenbach zum Ausweiten der Grenzen für die Verteidigungsanlage (Polygone) bei Oberauerbach lässt sich nicht aus der Welt schaffen. Die Ratsmitglieder lehnen auch die neuen Formulierungen weiterhin strikt abg. Das Gremium ist sich zusammen mit Ortsbürgermeister Dieter Glahn einig. Bernd Hofer, Beigeordneter der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land, hat sich in die Materie eingearbeitet und auf ungeklärte Fragen aufmerksam gemacht und schriftlich fixiert, die zum Nachteil der Ortsgemeinde führen könnten. Ein Aspekt, den sich jetzt auch die Ratsmitglieder zu eigen machten und in die Ablehnungsbegründung einfügten.
Rückblende. Frühjahr Februar 2022. Bürgeraufschreie in Großbundenbach, Kleinbundenbach, Käshofen. Für die Verteidigungsanlage (Polygone) in unmittelbarer Nachbarschaft der Mülldeponie „Rechenbachtal“ im Stadtteil Mörsbach soll die Schutzbereichszone erweitert werden. Mit spürbaren Folgen für die Bürger in den genannten Ortschaften der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und für die Orte selbst. Großbundenbach beispielsweise liebäugelt mit dem Ausweisen eines Vorrangebietes für Windkraftanlagen, was in die Zuständigkeit der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land fallen würde. Ortsgemeinden und Verbandsgemeinde intervenierten beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen in Wiesbaden.
Allerdings ohne greifbare Vorteile für die Ortsgemeinde Großbundenbach, wie Ortsbürgermeister Dieter Glahn und der Verbandsgemeindebeigeordnete Bernd Hofer in der jüngsten Ratssitzung den Ratsmitgliedern berichten konnten. Mehr noch, im Schreiben der Bundesbehörde vom Dezember letzten Jahres kommt klar zum Ausdruck: „Es ist dennoch beabsichtigt, den Schutzbereich für die Verteidiungsanlage Oberauerbach nach dem Schutzbereichsgesetz anzuordnen.“
An die Staatskanzlei und das Innenministerium des Landes ist dieses Schreiben gerichtet. Dass jetzt schon bauliche Anlagen und andere von einer Genehmigungspflicht grundsätzlich befreit werden, reicht Ortsbürgermeister Glahn und den Ratsmitgliedern allerdings nicht aus. Gleiches gilt für eine Vielzahl von Vorhaben nach den Bestimmungen der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz. Konkret werden vom Bundesamt dazu sogar die Baukräne bis zu einer Höhe von 22 Metern über Geländeoberfläche im Schreiben genannt. Die Planbeschlüsse für die Deponieanlage Rechenbach werden angepasst. Die laufenden Planungen für erneuerbare Energien müssen mit den Belangen der Landesverteidigung auch in Zukunft im Einzelfall abgestimmt werden.
Eine kleine „Einigungsbrücke“, die das Bundesamt vorschlägt und worauf auch die Verwaltung aufmerksam macht. Großbundenbach lehnt allerdings kategorisch weiterhin eine Ausweitung des Schutzbereichs ab. Das Nutzen der Polygone habe auch ohne die Ausweitung der Schutzzone in der Vergangenheit bestens funktioniert.
Was die Nutzung der Windkraft angeht, so fordern Dieter Glahn und alle Ratsmitglieder sämtliche Beteiligte dazu auf, an einer gemeinsamen Konzeption für die Windenergiestandorte auf Großbundenbacher Gemarkung mitzuwirken. Eines wird zudem klar gemacht und im Beschluss betont: Sollten Windenergieanlagen in Großbundenbach allein wegen des militärischen Schutzbereichs nicht möglich sein, dann erwartet die Ortsgemeinde Großbundenbach vom Bund dafür einen finanziellen Ausgleich.
Der Beigeordnete Bernd Hofer hatte eruiert, dass Kirchen gleichfalls in die Ausnahmeregelung aufzunehmen wären und benötigte Baukräne von mehr als 22 Metern Höhe über der Geländeoberfläche nach Extremwetterlagen zur Schadensbeseitigung ebenso. Auch Eigentumsbeschränkungen hätte Bernd Hofer vom Bundesamt im Vorfeld klar definiert, was die Großbundenbacher Ratsmitglieder gleichfalls zu ihrer Stellungnahme erklärt haben.