Selbstbestimmt zurück ins Leben

Täglich kann es passieren, jeden kann es treffen - ein Unfall, eine Krankheit - die einen aus dem Alltag reißt und einen zwingt, sein Leben völlig neu zu ordnen und aufzubauen. Manchen widerfährt das Schicksal schon mit der Geburt

 Ein hoher Bedienkomfort im barrierefreien Bad steht heute nicht nur für ältere oder gehandicapte Menschen im Vordergrund. Foto: djd

Ein hoher Bedienkomfort im barrierefreien Bad steht heute nicht nur für ältere oder gehandicapte Menschen im Vordergrund. Foto: djd

Täglich kann es passieren, jeden kann es treffen - ein Unfall, eine Krankheit - die einen aus dem Alltag reißt und einen zwingt, sein Leben völlig neu zu ordnen und aufzubauen. Manchen widerfährt das Schicksal schon mit der Geburt.Menschen mit Behinderung können aber nur dann ein selbstbestimmtes Leben führen und am Leben in der Gemeinschaft und am Arbeitsleben teilhaben, wenn sie über eine behindertengerechte Wohnung verfügen - in bestimmten Fällen in Verbindung mit dem Angebot einer häuslichen Betreuung. Zum Leistungsangebot der Rehabilitationsträger, Integrationsämter und Pflegekassen gehören deshalb auch Wohnungshilfen. Sie umfassen vor allem Leistungen, die dazu dienen, die Wohnung des Antragstellers so umzubauen oder auszustatten, dass sie seinen individuellen Bedürfnissen gerecht wird. Aber auch Hilfen zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung sind möglich.

Nach dem Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) können Wohnungshilfen gewährt werden, zum Beispiel als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft oder als begleitende Hilfe im Arbeits- und Berufsleben.

Der richtige Antrag

Auf Anhieb den richtigen Antrag beim richtigen Träger zu stellen, ist nicht ganz einfach. Das liegt zum einen an den komplizierten Regelungen unseres Sozialrechts. Zum anderen kommen als zuständige Rehabilitationsträger ganz unterschiedliche Stellen in Betracht, etwa die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die öffentliche Jugendhilfe oder die Träger der Sozialhilfe. Um Interessierten die Sache zu erleichtern, wurden in den Städten und Kreisen Gemeinsame Servicestellen der Rehabilitationsträger eingerichtet. Sie sind zwar meist bei einem der Träger angesiedelt, beraten jedoch trägerübergreifend. Droht oder besteht Pflegebedürftigkeit, wird auch die zuständige Pflegekasse einbezogen.

In enger Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und den sonstigen Rehabilitationsträgern erbringen auch die Integrationsämter Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung von behindertengerechtem Wohnraum. Gewährt werden diese als begleitende Hilfen im Arbeits- und Berufsleben. Sie sollen dazu beitragen, dass schwerbehinderte Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken und auf Arbeitsplätzen beschäftigt werden, auf denen sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse voll verwerten und weiterentwickeln können. Die Integrationsämter übernehmen nur Leistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung von behindertengerechtem Wohnraum, für die der Rehabilitationsträger nicht zuständig ist.

Leistung der Pflegekassen

Wer pflegebedürftig ist, kann finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen erhalten, die dazu dienen, sein individuelles Wohnumfeld zu verbessern. Auch die Pflegekassen gewähren also Wohnungshilfen. Hier haben sie das Ziel, im Einzelfall die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zumindest erheblich zu erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen. Pro Gesamtmaßnahme können bis zu 2557 Euro gezahlt werden.

Darüber hinaus können Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 95 Prozent und deren Ehepartner über Bausparverträge vorzeitig verfügen. Allerdings muss der Bausparvertrag vor der Feststellung der Behinderung abgeschlossen worden sein. Das gilt auch für Verträge nach dem Vermögensbildungsgesetz und für Verträge, für die Sie eine Arbeitnehmersparzulage bekommen haben.

Steuerlich absetzbar

Laut eines Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) (VI R 7/09) sind Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau des Hauses oder der Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen von der Einkommenssteuer abziehbar.

Zur Beratung über die behindertengerechte Umgestaltung einer Wohnung stehen Beratungsstellen für Wohnraumanpassung und in der Regel auch die Gesundheits-, Bau- oder Umweltämter zur Verfügung. Bei Fragen zur technischen und baulichen Ausstattung kann im Einzelfall auch ein Beauftragter für die baulichen Belange behinderter Menschen im Baudezernat zu Rate gezogen werden.

Betreuungsangebote

Es gibt aber auch Fälle, in denen behinderte Menschen trotz aller Vorkehrungen nicht mehr alleine wohnen können. Für sie bieten Einrichtungen wie die Caritas, im Raum Zweibrücken Pirmasens die Heinrich-Kimmle-Stiftung oder die Gemeinnützige Heimbetriebsgesellschaft im Arbeiter-Samariter-Bund mbH interessante Betreuungsangebote an. Schließlich sollen auch Menschen mit Behinderungen ein so normales Leben wie möglich führen dürfen. red

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